Wer erhebt und speichert die Daten „Gewalttäter Sport“?
Das Bundeskriminalamt führt die Daten mit der Bezeichnung „Gewalttäter Sport“.
Wie viele Personen stehen derzeit etwa in der Datei „Gewalttäter Sport“?
In vielen Ultra-Gruppierungen (Hooligans) haben zehn Prozent oder mehr der Mitglieder ein bundesweites Stadionverbot. Die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) – LKA Düsseldorf observiert bundesweit die Fußballfanszene seit Jahren. Nach aktuellen Informationen 2006, sollen ca. 6.000 Hooligans von der ZIS in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert sein.
Wie geht die Justiz gegen „Gewalttäter Sport“ vor?
Bei größeren Veranstaltungen, wie die Europameisterschaft, Weltmeisterschaft, Pokalspiel oder Championsleague, erteilt die Polizei im Vorfeld Meldeauflagen, Reisebeschränkungen und Platzverweise, um zu verhindern, dass potentielle Hooligans nicht in bzw. vor die einschlägigen Stadien gelangen. Die Polizei besucht diesbezüglich betroffene Personen vor Spielen, um eine Gefährderansprache durchzuführen. Dieses Gespräch soll die Gewalttäter Sport vor potentiellen Strafbaren Handlungen warnen. Zuwiderhandelnde werden sodann vorübergehend in Polizeigewahrsam (vorsorgliche Ingewahrsamnahme) genommen.
Welche Straftaten kommen häufig in Zusammenhang mit der Gruppierung „Gewalttäter Sport“ vor?
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, wenn ich der Datei „Gewalttäter Sport“ hinzugefügt wurde?
Sollten gegen Sie Verwaltungsakte ergangen sein, dann können diese auf dem Verwaltungsrechtsweg angefochten werden. Insbesondere vor einem wichtigen Spiel, von welchem Sie ausgeschlossen werden sollen, können Eilanträge gestellt werden.
Sollten Sie ein Ermittlungsverfahren oder eine Anklage im Zusammenhang mit einem Fußballspiel bekommen haben, dann lassen Si sich umgehend rechtlich bearten.
Jeder Einzelfall kann mittels eines Beratungsgesprächs und der angeforderten Akte kompetent durch meine Person betreut werden. Wenn Sie Zweifel an Ihrem Status haben, dann lassen Sie diesen rechtlich überprüfen.