Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten, § 113 StGB

Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung

Wann werde ich wegen Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten bestraft?

Wenn Sie einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leisten oder ihn dabei tätlich angreifen, werden Sie wegen Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten bestraft.

Wie kann ich bestraft werden?

Sie können mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

  1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden, oder
  2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

Warum brauche ich eine solide Strafverteidigung bei einem Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten?

Meist kommt es zur Deliktsverwirklichung, wenn der Täter alkoholisiert ist. Noch in Rage von einer Schlägerei, wird nicht eingesehen, dass nunmehr die Nacht in Polizeigewahrsam verbracht werden solle. Aufgrund der vorangegangen Körperverletzung und dem konsumierten Alkohol, nehmen Sie die Polizeibeamten auf die Wache. Hierzu ist die Polizei auch in der Regel berechtigt. In diesem Zuge wehren sich einige gegen die Festnahme. Sie verletzen den Beamten. Es braucht kaum hervorgehoben zu werden, dass ein Gericht eine Verletzung bzw. einen Widerstand in diesem Zusammenhang im Zweifel ahnden wird. Demnach kann man an dieser Stelle nur raten, sich einer guten Verteidigung zu bedienen, um einem harten Strafurteil entgegenzuwirken.

Werde ich bestraft, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig war?

Die Tat ist nicht strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn Sie irrig annehmen, die Diensthandlung sei rechtmäßig gewesen. Ob die Diensthandlung letztendlich rechtmäßig war, sollte durch einen Verteidiger überprüft werden. Letztendlich kann eine Bestrafung an diesem Punkt auch scheitern.

Werde ich bestraft, wenn ich irrig annehme, dass die Diensthandlung nicht rechtsmäßig ist?

Nehmen Sie bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnten Sie den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern oder bei geringer Schuld sogar von einer Bestrafung absehen. Konnte Sie den Irrtum nicht vermeiden und war Ihnen nach den Ihnen bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar. War Ihnen dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

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