Beleidigung, § 185 StGB

Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung

Was ist Beleidigung?

185 Strafgesetzbuch versteht unter einer Beleidigung die vorsätzliche Ehrverletzung. Dies ist eine Kundgabe von Nichtachtung und oder Missachtung die sich gegen die Ehre des Betroffenen richtet. Bloße Unhöflichkeiten oder Taktlosigkeiten fallen nicht unter den Straftatbestand der Beleidigung. Die Grenzziehung zwischen einer Beleidigung, der freien Meinungsäußerung, der Kunstfreiheit (Karikatur und Satire), einem Scherz und Distanzlosigkeiten sind oft nicht ganz einfach.

Die Beleidigung kann mündlich, schriftlich oder durch Gesten (als Beispiel sei hier der sogenannte Stinkefinger genannt) erfolgen.

Was habe ich für eine Strafe zu erwarten?

Die Beleidigung wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Bei einer tätlichen Beleidigung (wenn also auch noch unmittelbar körperlich auf das Opfer eingewirkt wird und damit die Missachtung zum Ausdruck kommen soll), kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ausgesprochen werden. Die Tätlichkeit ist eine geringfügige Einwirkung auf den Körper (ohne Schädigung der Gesundheit) und ist unterhalb der Schwelle zu einer einfachen Körperverletzung anzusiedeln. Beispiele für eine tätliche Beleidigung sind: Anspucken, Haare abschneiden oder ein Glas Bier über den Kopf gießen.

In der Praxis gehen Beleidigungen oft mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder Körperverletzungsdelikten einher. Aber auch moderne Kommunikationswege (Messangerprogramme, soziale Netzwerke, Webcams) lassen eine Beleidigung manchmal schneller einen Betroffenen erreichen, als dem ein oder anderen lieb ist.

Die Beleidigung ist ein sogenanntes Antragsdelikt. Das bedeutet, dass die Person, gegen die die Beleidigung gerichtet war, form- und fristgerecht Strafantrag gegen den Täter stellen muss. Andernfalls wird der Straftatbestand der Beleidigung nur dann durch die Staatsanwaltschaft verfolgt, wenn das sogenannte öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht wird.

Wir haben uns wechselseitig beleidigt. Was heißt das für meine Bestrafung?

Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beteiligte oder einen derselben als straffrei erklären. Lassen Sie prüfen, ob ein solcher Fall der wechselseitig begangenen Beleidigungen vorliegt.

Denken Sie jedoch nicht, dass in der Praxis von dem Umstand der wechselseitigen Beleidigung oft ausgegangen wird. Das ist das Ergebnis einer soliden Verteidigungsstrategie.

Was tun bei Anzeige, Ermittlungsverfahren, Strafbefehl, oder Anklage wegen Beleidigung?

In jedem Fall sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, denn die Strafgerichte kennen auch bei Beleidigung kein Pardon. Wir zeigen Ihre Verteidigung, der Vernehmungstermin wird durch uns abgesagt und wir äußern uns gezielt schriftlich für Sie gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft nach erfolgter Akteneinsicht.

Gerade bei einem Beleidigungsdelikt zeigt sich, dass ein Strafverteidiger oftmals wirkungsvoll – und das in jedem Verfahrensstadium – auf den Ausgang einwirken kann. Regelmäßig kann das Verfahren auch eingestellt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie sich beraten lassen.

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