Sachbeschädigung

Rechtsanwältin Heike Michaelis Sachbeschädigung

Wann mache ich einer Sachbeschädigung strafbar?

Eine Sachbeschädigung begehen Sie, wenn Sie rechtswidrig eine fremde Sache beschädigen oder zerstören. Eine Beschädigung liegt vor, wenn die Substanz der Sache nicht unerheblich verletzt wurde.

Zerstört ist die Sache, wenn sie so wesentlich beschädigt wurde, dass sie für ihren Zweck völlig unbrauchbar wird, wobei eine funktionelle Ausschaltung eines wesentlichen Teils genügen soll.

Nur vorsätzliche Sachbeschädigung wird bestraft. Eine versuchte vorsätzliche Sachbeschädigung ist ebenfalls strafbar.

Wieso brauche ich einen Rechtsanwalt?

Gerade Jugendliche begehen häufig Sachbeschädigungen. Die Gründe dafür sind vielseitig. Meist wird eine Sache aus Langeweile oder zum Imponieren Anderer zerstört. Auch Erwachsene zerstören Sachen aus Rache und Wut. Gerichte sehen Sachbeschädigungen (genau so wie Körperverletzungen) als Warnsignal an. Dementsprechend wird die Sachbeschädigung – wovon der Täter oft nicht ausgeht – oft hart geahndet.

Sachbeschädigungen können oft nicht aufgeklärt werden. Der Eigentümer bleibt dann auf den Wiederherstellungskosten sitzen. Der Hauseigentümer muss zum Beispiel illegales Graffiti von der Hauswand entfernen. Die Stadt muss eine beschädigte Telefonzelle wieder in Stand setzen. Diesen Umstand berücksichtigen Gerichte bei ihrer Strafzumessung. Der Täter muss also damit rechnen, dass eine Verurteilung auch die Kosten des Sachschadens nach sich ziehen kann. Er macht sich gegenüber dem Eigentümer schadensersatzpflichtig.

Ein Rechtsanwalt kann auf eine Einstellung des Verfahrens mit der Auflage der Schadenswiedergutmachung hinarbeiten. Somit wird der Täter nicht bestraft, sondern hat nur die Kosten des Schadens (welches ja Strafe genug ist) zu tragen. Zudem bietet das Gesetz eine Reihe von Möglichkeiten, wirkungsvoll in das Verfahren einzugreifen. Sie sollten sich diesbezüglich unbedingt beraten lassen und nichts dem Zufall einer Hauptverhandlung überlassen.

praxisrelevante Fälle

  • Sachbeschädigung von Kfz
  • Graffiti
  • Datenveränderung und Computersabotage
  • Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen oder Plätzen
  • Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel

Das vorsätzliche Ablassen der Luft aus der Bereifung eines Kraftfahrzeugs kann eine Sachbeschädigung des Kraftfahrzeugs sein. (BGH, Beschluß vom 14.07.59 – 1 StR 296/59)

Wer auf einen Verteilerkasten der Deutschen Bundespost ein Plakat klebt, ohne damit die Substanz des Kastens zu verletzen oder seine Brauchbarkeit zu beeinträchtigen, begeht keine Sachbeschädigung. (BGH, 5. Strafsenat – 5 StR 166/79 – Beschluß vom 13.11.79)

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