Sie haben eine Anklageschrift erhalten und Ihnen soll ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden? Sie suchen einen Pflichtverteidiger bei dem Verdachts des Verstoßes gegen das BtMG?
Bevor Ihnen das Gericht einen Pflichtverteidiger beiordnet, der Ihnen möglicherweise nicht genehm ist beziehungsweise nicht auf Strafrecht spezialisiert ist, dann wenden Sie sich an unsere Kanzlei. Bedenken Sie, dass Betäubungsmittelstrafecht eine Spezialmaterie darstellt und Ihr Anwalt des Vertrauens in diesem Fall umfassende Kenntnisse vorweisen sollte. Wissen erhält man nicht durch das Studium von Büchern, sondern durch Erfahrung.
Kanzlei Louis und Michaelis ist spezialisiert auf die Verteidigung von Betäubungsmittelstrafsachen. Wir betreuen hunderte von Mandanten jährlich im Bundesgebiet. Dabei verteidigen wir die ganze Bandbreite von Drogen: Heroin, Kokain, Amphetamin, Haschisch und Marihuana.
Insbesondere die Einfuhr, der Handel (als Mitglied einer Bande) von nicht geringen Mengen sowie der unerlaubte Anbau von Betäubungsmitteln ist unser Spezialgebiet.
Rufen Sie uns einfach unter 0201 – 310 – 4600 an und mein Sekretariat organisiert die weiteren Schritte für Sie.
Sie können selbstverständlich uns sofort die Anklageschrift, und einen
Fragebogen Neumandant und eine Vollmacht
mittels Fax bzw. E – Mailscan zukommen lassen, um Ihre Verteidigung als Pflichtverteidiger abzusichern. Wir zeigen noch am gleichen Tag Ihre Verteidigung als Pflichtverteidiger an.
Sodann besprechen wir das weitere Vorgehen telefonisch bzw. in einer persönlichen Beratung.
Wann bekomme ich einen Pflichtverteidiger?
Im Einzelnen wird ein Pflichtverteidiger bestellt:
- bei einer schweren Straftat: Verbrechen
Insbesondere wenn Sie in Besitz einer nicht geringen Menge an Drogen sind bzw. nicht geringe Menge an Betäubungsmitteln aus dem Ausland einführen, dann steht Ihnen ein Pflichtverteidiger zu.
Gleiches gilt, wenn Sie als Mitglied einer Bande mit nicht geringen Mengen an Drogen Handel treiben. Die Abgabe an Drogen an Minderjährige bzw. wenn sie diese zum Handel veranlassen führt dazu, dass der Staat sie verpflichtet, einen Verteidiger an Ihrer Seite zu haben.
Führen Sie bei der Einfuhr ein gefährliches Werkzeug oder eine Waffe bei sich, dann wird Ihnen ebenfalls ein Pflichtverteidiger beigeordnet, wenn Sie über keinen Wahlanwalt verfügen. - wenn ein Bewährungswiderruf droht (Sie stehen unter laufender Bewährung)
Wenn Sie unter laufender Bewährung stehen, dann sollten Sie sich bereits im Ermittlungsverfahren an unsere Kanzlei wenden, da dies immer ein notwendiger Fall der Pflichtverteidigung darstellt. Spätestens mit Anklageerhebung kann ich mich auch rückwirkend für das Ermittlungsverfahren beiordnen lassen.
Nehmen Sie bitte den Umstand ernst. Halten Sie soliden Kontakt zur Bewährungshilfe. Oft ist entscheidend, wie lange Sie noch unter laufender Bewährung stehen. Die Bewährung muss nicht zwingend widerrufen werden, wenn Sie keine einschlägige Vorstrafe haben und ich das Verfahren gut vorbereite. Oft entscheidet nämlich die Vorbereitung Ihres Verfahrens darüber, ob erneut eine Bewährung bzw. lediglich eine Bewährung ausgeurteilt werden kann. - wenn Sie länger als 3 Monate im Gefängnis sitzen (Untersuchungshaft)
Bereits an dem Tag der Inhaftierung kann ich einen entsprechenden Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger stellen. Beigeordnet werde ich sodann nachdem Sie drei Monate inhaftiert sind. Sie brauchen demnach nicht erst die Zeit abzuwarten. Wir werden natürlich bereits davor aktiv. - bei einer schwierigen Sach- und Rechtslage und bei Verteidigungsunfähigkeit des Angeklagten
Die Begriffe sind sehr weit gefasst und spielen in der Praxis eine eher untergeordnete Rolle. Wir prüfen im Einzelfall, ob diese Voraussetzungen in Ihrem Verfahren vorliegen.
Insbesondere an nachstehenden Amts- und Langerichten treten wir als Strafverteidiger & Pflichtverteidiger für Sie auf
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Ihnen soll ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Sie können binnen einer Woche einen Anwalt Ihrer Wahl benennen. Anderenfalls wird das Gericht von Amts wegen Ihnen einen Pflichtverteidiger beiordnen.
Sollten Sie diesen Satz lesen, dann setzen Sie sich mit mir in Verbindung.
Ich vertrete regelmäßig Mandanten vor Amts- und Landgerichten als Pflichtverteidiger.