Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung
Mein Hund hat einen Menschen gebissen! Fahrlässige Körperverletzung durch Hundebiss. Ich habe eine Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung erhalten. Welche Probleme kommen auf mich zu?
Auf Sie kommen drei Problemkreise zu:
- Das Strafverfahren: fahrlässige oder gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung
- Das Verfahren der Ordnungsbehörde: Bußgeld, Maulkorbzwang / Leinenzwang, Einstufung = gefährlicher Hund
- zivilrechtliche Schadensersatzansprüche
Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren
Sollte Ihr Hund einen Menschen gebissen haben, dann stellt dies regelmäßig eine fahrlässige Körperverletzung dar, welche ein Ermittlungsverfahren nach sich zieht.
In diesem Fall fordere ich die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft an und werde sodann auf das Verfahren einwirken. In manchen Fällen führt meine Verteidigung dazu, dass ein Verfahren eingestellt wird. Auch wenn die Staatsanwaltschaft einer Anregung zur Einstellung des Verfahrens nicht folgt, dann werde ich Sie schützend in einer Hauptverhandlung verteidigen, um ein optimales Ergebnis zu erzielen.
Ich untersuche Ihren Fall dahingehend, ob und wie schwer Ihre Pflichtverletzung war, welche im Einzelnen Grundlage des Strafvorwurfs der Staatsanwaltschaft ist. Meist wird Ihnen der Vorwurf gemacht werden, dass Sie Ihren Hund nicht angeleint haben bzw. der Hund keinen Maulkorb trug, obwohl die Pflicht hierzu bestand.
Das Verfahren der Ordnungsbehörde
Die Behörde erlässt in dem Zusammenhang mit Hundebissen regelmäßig so genannte „Ordnungsverfügungen“ und erklärt sie für „sofort vollziehbar“. Daneben wird die Ordnungsbehörde entscheiden, ob ein Bußgeld (z.B. wegen Verstoßes gegen das Landehundegesetz) erlassen wird.
Hervorzuheben ist, dass die Ordnungsbehörde über die Zukunft Ihre Hundes entscheiden wird. Möglicherweise wird Sie einen Wesenstest anordnen (Vorführung beim Amtsveterinär), einen Maulkorbzwang oder Leinenzwang aussprechen, oder sogar den Hund einschläfern lassen.
Zivilrechtliche Ansprüche / Hundehaftpflichtversicherung
Ist Ihr Hund haftpflichtversichert, dann haben Sie meistens eine „Baustelle“ weniger. Sie haben jedoch zunächst die Pflicht, den Schaden umgehend ihrer Hundehaftpflichtversicherung mitzuteilen. Der Geschädigte wird sodann Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung geltend machen.