Datenveränderung, § 303a StGB

Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung

Wann mache ich mich wegen Datenveränderung strafbar?

Eine Datenveränderung begehe ich, wenn ich rechtswidrig Daten lösche, unterdrücke, unbrauchbar mache oder verändere. Der Versuch ist strafbar.

Was sind Daten?

Daten sind solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht mehr unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder unmittelbar werden.

Wie kann ich für Datenveränderung bestraft werden?

Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe.

Was sind die häufigsten Begehungsformen von Datenveränderungen?

  • Wenn ich zwangsweise  Browsereinstellungen via Java & ActiveX verändere (Browserjacking)
  • Wenn ich Computerviren verteile, welche Daten löscht oder überschreibt. Der Virus verändert somit den Datenbestand des Computers.
  • Wenn ich durch einen Virus derart auf ein System einwirke, dass der Datenzugriff erschwert wird.
  • Generelles installieren, einschleusen, mailen von Computerviren, welche das Computersystem beeinträchtigen.
  • So genannte DoS bzw DDoS Angriffe, welches zu einen Systemabsturz oder Systemüberlastung führen kann.
  • E-Bomben & Ansi-Bomben, welches zu einen Systemabsturz oder Systemüberlastung führen kann.
  • Der E – Mail Account: z.B. bei gmx.de / web.de / hotmail.com wurde gehackt.

Warum sollte ich einen Strafverteidiger zu Rate ziehen, wenn ich ein Ermittlungsverfahren wegen Datenveränderung gegen mich laufen habe?

Gehen Sie zunächst davon aus, dass der Richter und Staatsanwalt in den meisten Fällen weniger Ahnung von Computern hat als Sie. Deshalb ist es wichtig sich von jemanden zu verteidigen lassen, der sich mit Cyber-Kriminalität auskennt. Oft hat dies zur Folge, dass es zu keiner Bestrafung kommt. Nicht immer kann nachgewiesen werden, dass Sie es waren, der die Daten verändert hat.

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