Computerbetrug

Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Stafverteidigung

Was ist Computerbetrug?

Computerbetrug ist eine Manipulation an einem Computer die zu einer Vermögensschädigung führt. Hierbei wird also kein menschliches Opfer getäuscht (wie bei Betrug nach § 263 StGB) sondern ein Computer manipuliert, um einen Vermögenszufluss zu erreichen.

Wann mache ich mich wegen Computerbetrug strafbar?

Wenn ich auf ein Datenverarbeitungsprogramm einwirke und dadurch eine Vermögensverfügung herbeiführe.

Das Einwirken auf das Datenverarbeitungsprogramm kann durch vier Täuschungsmodalitäten erfolgen: Unrichtige Gestaltung des Programms; Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten; unbefugte Verwendung von Daten; sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf. Alle vier Varianten setzen also voraus, dass unbefugt auf den Ablauf eines Datenverarbeitungsablaufs eingewirkt wird.

Was habe ich für eine Strafe zu erwarten?

Der Computerbetrug nach § 263 a Strafgesetzbuch wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen, bspw. bei einem gewerbsmäßigen Computerbetrug (also dem Handeln in der Absicht, sich durch wiederholte Begehung von Computerbetrug eine nicht nur vorübergehende Einkommensquelle zu verschaffen) oder bei der Begehung in Form einer Bande (der Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten zu begehen), sieht das Gesetz Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.

Der Versuch ist ebenfalls unter Strafe gestellt.

Praxisrelevante Fälle

Geldabhebungen mit manipulierten, gefälschten oder entwendeten Bankkarten. Verwendung der Onlinebankingdaten ohne jegliches Einverständnis des Betroffenen.

Im Zuge der wachsenden Internetkriminalität hat der Computerbetrug an Aktualität gewonnen.

Wir erhalten sie alle fast täglich in unseren Emailpostfächern. Emails die den vermeintlichen Aussteller (oft) täuschend echt imitieren. Der Absender kann die eigene Hausbank sein, ein Onlinekaufhaus oder ein Online Bezahlsystem. Der Absender der Email fordert den Empfänger beispielsweise auf, sich unter einem in der Email aufgeführten Link einzuloggen und dort seine Personalien zu aktualisieren und seine Daten für das Onlinebanking einzugeben. Diese Daten werden sodann abgefischt und gespeichert. Der Absender erhält auf diesem Wege alle Daten die er benötigt um auf das Konto des Geschädigten zuzugreifen. Ziel des Phising ist es, an die Kontodaten, Kreditkartendaten und die dazugehörigen Passwörter zu gelangen.

Auch Kontodaten und PINs die über das sogenannte Skimming (die Täter installieren am Einschubschacht des Kartenlesegeräts am Bankautomat einen vorgeschaltetes Kartenlesegerät, bei dem die Kontoverbindungsdaten samt PIN gespeichert werden) ausgeforscht werden und dann später unberechtigt verwendet werden, um an Geldmittel zu gelangen, dienen der Vorbereitung eines Computerbetruges.

In der Praxis werden diese unrechtmäßig erlangten Daten häufig dazu verwandt, um damit Onlinebestellungen vorzunehmen. Aber auch der Berechtigte selbst macht sich unter Umständen des Computerbetruges strafbar, wenn er online Leistungen bestellt, zu deren Zahlung er nicht in der Lage oder nicht willens ist. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Bonitätsabfrage des Onlineversenders durch ein Computerprogramm vorgenommen wird und nicht durch einen Mitarbeiter vorgenommen wird.

Cardsharing-Anbieter – Pay-TV schwarzsehen 

Der Anbieter eines Cardsharing-Dienstes macht sich in der Regel wegen Computerbetruges, unerlaubten Eingriffs in technische Schutzmaßnahmen, sowie wegen Beihilfe zum Ausspähen von Daten strafbar. So das OLG Celle.

Was ist Internet- und Kommunikationskriminalität (Cybercrime)?

45.000 Fälle auf dem Gebiet der Internetkriminalität hat das Bundeskriminalamt (BKA) für 2015 vermeldet. Die Tendenz ist steigend. Die Kriminalbehörden arbeiten längst mit IT-Spezialisten zusammen, um der wachsenden Bedrohung aus dem Internet und dem sog. Darknet auf Augenhöhe begegnen zu können. Die Ermittlungsbehörden haben hier entsprechend aufgerüstet.

Zum Cybercrime im engeren Sinne gehören die Delikte wie Computerbetrug, Ausspähen / Abfangen von Daten, Datenveränderung, Datenhehlerei, Computersabotage, Betrug mit Zugangsberechtigung zu Kommunikationsdiensten.

Moderne Kommunikationsmittel, seien es Handys, Smartphones, Tablets oder PCS haben Einfluss auf konventionelle Straftaten. Erpressungen über Messangerprogramme oder soziale Netzwerke sind – besonders bei Jugendlichen und Heranwachsenden – überhaupt keine Seltenheit. Aber auch Beleidigung, Nachstellung und Betrug aufgrund internetbasierter Kommunikation bestimmen heute das Bild der täglich vorkommenden Delikte. Eine Beleidigung (auf sexueller Grundlage) ist schnell an die Ex-Freundin per Messangerprogramm über das Smartphone abgesetzt.

Haben Täter (meist Tätergruppen) mittel rechtswidrig erlangter Zugangsdaten Geld erlangt, muss es Ihnen auf irgendwie zufließen. Eine Überweisung auf das eigene Konto kommt (natürlich) nicht in Betracht. Sogenannte Finanzagenten (meist ahnungslos über Anzeigen angeworben) stellen meist organisierten Banden ihr Konto zu Verfügung, damit diese unrechtmäßig erlangte Gelder über die Konten der Finanzagenten weiterverschieben können. Die Finanzagenten erhalten dann für das zur Verfügung stellen ihres Kontos eine Provision. Die Hintermänner bleiben in den meisten Fällen im Verborgenen und treten mit den Finanzagenten nur via Email in Kontakt. Während die sogenannten Finanzagenten sich oft wegen Beihilfe zum Betrug /Erpressung und oder der (fahrlässigen) Geldwäsche zu verantworte haben, bleiben die Hintermänner in den meisten Fällen unbekannt.

Zur klassischen Internetkriminalität gehören aber auch sogenannte Botnetz Angriffe auf bspw. Online-Shops oder populäre Internetseiten. Die Täter drohen meist mit einem DDos Angriff oder Cyber-Angriff durch Ransomware in einer Erpressermail und fordern die Firmen zur Zahlung auf, um einen solchen Angriff auf die eigene Homepage zu verhindern. Der Betroffene kann dann durch Lösegeldzahlung seinen entführten Rechner / Server wieder freikaufen. In der Praxis wird ein Großteil dieser Art von Erpressung, aber auch ein Großteil tatsächlich durchgeführter Botnetz Angriffe nicht zur Anzeige gebracht. Für die betroffenen Firmen geht eine Anzeige sehr oft mit einem Imageverlust einher und fördert nicht das Vertrauen der Kunden in einen sicheren Zahlungsverkehr.

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