Verstoß gegen das BtMG Amphetamin

Verstoß gegen das BtMG | Amphetamin

Amphetamine sind auch unter anderem als „Pep, Speed, Schnelles“ bekannt. Es handelt sich hierbei um: alpha-Methylphenethylamin bzw. Phenylisopropylamin. N-Methylamphetamin, auch Methamphetamin genannt (ugs. abgekürzt Meth), ist ein synthetisches Stimulants auf Amphetaminbasis. Es wird oft: Yaba, Crystal und Ice umgangssprachlich bezeichnet.

Amphetamin ist ein voll synthetisches Produkt, welches in sog. Amphetaminlaboren hergestellt wird. Die Zahl der entdeckten Amphetaminlabore liegt bei ca. 10 – 30 pro Jahr in der BRD. Tendenz steigend. Viele Amphetaminküchen liegen in den Niederlangen, in Polen und anderen Nachbarländern. Zur Herstellung können wir naturgemäß hier keine weiteren Ausführungen machen. Manchmal wird das Amphetamin auch als sog. Paste verkauft, wobei die Substanz oft gelblich, feucht und klumpig ist. Hierbei ist die Paste meist mit Streckmitteln versetzt. Oft handelt es sich um Amphetamine mindere Qualität.

Sie sichergestellten Mengen an Amphetamin in der BRD pro Jahr ist seit 1994 drastisch gestiegen. 1994 wurden ca. 150 kg an Amphetamin sichergestellt. Im Jahre 2002 waren es bereits ca. knapp 400 kg. Im Jahre 2006 wurden  750 kg an Amphetamin in Deutschland beschlagnahmt. Das Bundeskriminalamt veröffentlicht jährlich den aktuellen Bundeslagebericht zur Rauschgiftkriminalität. https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Rauschgiftkriminalitaet/rauschgiftkriminalitaet_node.html

Das Amphetamin kann, je nach Qualität, welche sehr variiert, zu einem Einkaufspreis von ca. 1 Euro bis 10 Euro auf dem Schwarzmarkt gekauft werden.

Wie kann ich für den unerlaubten Besitz und Handel von Amphetamin bestraft werden?

Ihre zuständige(s) Staatsanwalt, Amtsgericht bzw. Landgericht wird Zweifel eine harte Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe verhängen. Der Grund hierfür dürfte Ihnen bekannt sein: Amphetamin hat ein nicht zu unterschätzendes Suchtpotential und es lässt sich eine gute Gewinnspanne durch den Verkauf erzielen. Des Weiteren sollte bekannt sein, dass die chemische Substanz, wenn sie dauerhaft durch Sniffen, also dem ziehen durch die Nase bzw. dem Spritzen, die Droge kann auch injiziert werden, Dauerschäden entstehen können.

Sie müssen keine Bande sein, die mit Amphetaminen  in nicht geringen Mengen handelt. Bereits eine kleine Menge kann mit Streckmitteln versetzt werden und diese kann gewinnbringend verkauft werden. Durch eine Aussage eines Käufers / Verkäufers (Stichwort: § 31 BtMG), einer Telefonüberwachung, einer Hausdurchsuchung, oder bei einer Festnahme, können Sie der Tat überführt werden.

Die Höhe der Strafe liegt im Ermessen des Gerichts. Strafverteidiger beeinflussen das Ergebnis immens. Nur durch eine effiziente Verteidigung ist es möglich, eine Einstellung des Verfahrens bzw. einen Freispruch zu erwirken. In diesem Zusammenhang benötigen Sie einen Spezialisten für Ihr Verfahren.

Die Bestrafung richtet zunächst danach, ob es sich um eine geringe bzw. eine nicht geringe Menge an Amphetaminen handelt:

Grenzwert der nicht geringen Menge bei Amphetamin laut Bundesgerichtshof (BGHSt 33, 133):

Amphetamin10 g Amphetaminbase

Die Zahlen sollen Sie nicht verwirren. Ganz einfach: Bei 10 g reinem Amphetamin (100 %) handelt es sich um eine sogenannte „nicht geringe Menge“ an Amphetamin. Die Unterscheidung ist erheblich für das Strafmaß, aber das werde ich noch später erläutern. Zunächst lassen Sie uns klären, wie Sie Ihre Situation – ohne, dass wir telefoniert haben – deuten können:

Wie weiß ich, ob meine Menge eine „nicht geringe Menge ist“?

Diese Frage können Sie, wenn Sie Amphetaminkonsument sind, sich ungefähr ausrechnen. Sie wissen im Zweifel, was guter und schlechter Stoff ist. Das Thema Streckmittel spielt in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle.

Lactose (Milchzucker) (in 78 % der Proben), Coffein (65 %), und  Glucose (Zucker) (14 %), aber auch Paracetamol und Mannitol.

Gehen Sie nicht davon aus, dass das Amphetamin auf dem deutschen Schwarzmarkt durchschnittlich guter Qualität sei. Ganz im Gegenteil: Der erhebliche Anteil des Amphetamins wird lediglich einen Wirkstoffgehalt von 3 % – 10 % aufweisen.

Letztendlich habe ich bereits etliche Mandanten vertreten, bei denen zwar eine Menge von 200 g – 700 g an Amphetaminen aufgefunden wurden, aber der Wirkstoffgehalt derart schlecht war, dass ein Wirkstoffgehalt von insgesamt 10 g an Amphetaminbase nicht überschritten wurde. Die soll verdeutlichen, wie schlecht zum Teil das Amphetamin ist, welches derzeit im Umlauf ist. Es ist eher die Ausnahme, dass der Wirkstoffgehalt immens ist.

Im Strafverfahren entscheidet letztendlich das Wirkstoffgutachten über die Frage, wie viel Amphetamin in den Drogen steckt.

Das Wirkstoffgutachten wird im Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben. Die Gutachten werden zum Beispiel durch das LKA (Landeskriminalamt) erstellt.

In vielen Verfahren, in denen ich Verteidiger war, hat der Wirkstoff der Drogen, letztendlich darüber entschieden, ob die Untersuchungshaft aufgehoben wurde (Haftprüfung / Haftbeschwerde). So manche Analyse durch die Staatsanwaltschaften hat ergeben, dass mein Mandant gerade nicht sein Leben in der JVA verbringen musste.

Überblick über der Strafen bei „geringen“ und „nicht geringen Mengen“ an Amphetamin:

die „Klassiker“:

Geringe Menge§ 29 BtMG§ 31a BtMG
  • Besitz
  • Erwerb
  • Handeltreiben
  • Einfuhr
  • Abgabe
  • In Verkehr bringen
Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder GeldstrafVerfahreneinstellung: Bei Geringfügigkeit
Nicht geringe§ 29a BtMG§ 29a II BtMG
  • Besitz
  • Handeltreiben
  • Abgabe
Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr bis 15 Jahren (pro Fall)Minder schwere Fall: Freiheitsstrafe nicht unter 3 Monaten bis 5 Jahre
Nicht geringe Menge§ 30 BtMG§ 30 II BtMG
  • Einfuhr
Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren bis 15 JahrenMinder schwere Fall: Freiheitsstrafe nicht unter 3 Monaten bis 5 Jahre
Nicht geringe Menge§ 30a BtMG§ 30a III BtMG
  • Person über 21, Person unter 18 bestimmt mit Amphetamin unerlaubt Handel zu treiben, einzuführen, auszuführen, veräußern, abzugeben, in Verkehr zu bringen
  • Als Mitglied einer Bande Handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Straftaten verbunden hat.
  • Mit Amphetamin in nicht geringen Mengen unerlaubt Handel treibt oder sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt oder sich verschafft und dabei eine Schusswaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind (Messer, Klappmesser).
Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren bis 15 JahreMinder schwere Fall: Freiheitsstrafe nicht unter 6 Monaten bis 5 Jahre

 Wege der Einfuhr von Amphetamin nach Deutschland

Meine Kanzlei liegt in NRW, also ist der Normalfall, dass ich meine Mandanten wegen Einfuhrschmuggel von Amphetamin vor allem vor dem Amtsgericht und Landgericht in Kleve, Geldern und Krefeld vertrete. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass die Niederlande an NRW grenzen. Unsere Verteidigung ist jedoch nicht lokal auf die niederländische Grenze beschränkt. Von Bayern über Hessen bis Niedersachsen verteidigen wir unsere Mandanten als Beschuldigte wegen des Besitzes bzw. der Einfuhr von Amphetaminen.

Der beliebteste Weg, die Drogen nach Deutschland einzuführen, ist mittels Pkw bzw. Bahn. Das BtM wird im Innenraum des Fahrzeugs verstaut. Es wird auch oft am bzw. im Körper getragen. Bei Grenzkontrollen wird Ihr Auto sodann durchsucht beziehungsweise, wenn sich der Verdacht erhärtet, auch ein Drogenspürhund eingesetzt. Bei den Grenzkontrollen finden die Fahnder manchmal wenige Gramm, die zum Eigenkonsum gedacht waren, aber es werden auch unregelmäßig Kilos beschlagnahmt. Die Öffnung der Grenzen nach Holland und Polen begünstigt die Einfuhr, da die Kontrollen immer schwieriger werden.

Bei dem Verdacht, dass Sie ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Amphetamin führen, wird regelmäßig zunächst ein sog. Drug – Wipe – Test durchgeführt. Es kann sodann auch eine Blutprobe entnommen werden. Natürlich beraten wir Sie in diesem Zusammenhang auch in Bezug auf Ihren Führerschein: § 24a StVG, bzw. § 316 StGB. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die umfassenden Informationen auf unserer Kanzleiseite.

Die Drogenfahnder; der Zoll und die Polizei gehen nach einem Verdachtsraster vor und werden je nach Verdachtsgrad eine Drogenkotrolle, einen Drug – Wipe – Test, um den Drogenkurier der Tat zu überführen. Die Durchsuchung des Gepäcks, körperliche Untersuchung sind legitime Mittel, um die Einfuhr von illegalen Betäubungsmitteln zu dämmen.

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