Vergewaltigung

Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, § 177 StGB

Welche Möglichkeiten hat der Verteidiger bei einem Vorwurf wegen Vergewaltigung?

Zunächst muss ein langes Gespräch mit dem Mandanten klären, was letztendlich zu dem Vorwurf geführt hat. In diesem werden Sie die Gelegenheit haben, in einer vertrauensvollen, verständnisvollen und diskreten Atmosphäre Ihre Situation zu besprechen. Nach diesem Gespräch werden Sie sich deutlich besser fühlen.

Als nächstes wird die Ermittlungsakte angefordert und die Aussage der / des Anzeigeerstatter(s) auf ihre Glaubwürdigkeit untersucht. Dabei greifen wir auf unsere Erfahrung aus anderen Fällen sowie Methoden, welche sich in den letzten Jahrzehnten entwickelt haben, zurück.

Regelmäßig werde ich – wenn dies erforderlich ist – eine Verteidigerschrift anfertigen. Die Verteidigerschrift nimmt Stellung zu den Vorwürfen, es werden Vernehmungen im Ermittlungsverfahren und möglicherweise eine Einstellung des Verfahrens beantragt. Während die Polizei die Ermittlungen wieder aufnimmt – z.B. durch Vernehmung der durch mich benannten Zeugen – nehme ich Kontakt zu dem/der zuständigen Staatsanwalt/ Staatsanwältin auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

In vielen Fällen werde ich ein so genanntes „Glaubwürdigkeitsgutachten“ beantragen. Das Glaubwürdigkeitsgutachten wird durch eine Psychologin durchgeführt und untersucht die Aussage und die Person, welche die Anzeige erstattet hat. Die Ergebnisse werden sodann in einem Gutachten festgehalten. Wie kam es zu der Anzeige? Ist es möglich, dass die Anschuldigungen nur erfunden wurden?

Es muss nicht zu einer Hauptverhandlung kommen, wenn es sich um eine Falschanschuldigung handelt und bereits im Ermittlungsverfahren ein erfahrener Strafverteidiger auf diesem Gebiet eingeschaltet wird. Was im Ermittlungsverfahren versäumt wird, kann in einer Hauptverhandlung nicht mehr nachgeholt werden. Bitte nehmen Sie eine solche Anzeige nicht auf die leichte Schulter. Regelmäßig suchen mich Mandanten auf, die behaupten, dass Sie zu Unrecht verurteilt wurden. Überlassen Sie nichts dem Zufall.

Selbstverständlich kann ich auch erfolgreich für Sie tätig werden, wenn Sie bereits verurteilt wurden. Berufung, Revision, Wiederaufnahmeverfahren und Gnadenverfahren stehen Ihnen als Rechtsmittel regelmäßig zur Verfügung. Ich prüfe zunächst die Erfolgsaussichten und bespreche dann das weitere Vorgehen mit Ihnen.

Ich darf Ihnen nahe legen, dass Sie sich bei einem Vorwurf der Vergewaltigung nur von Anwälten verteidigen lassen, welche Erfahrung auf dem Gebiet haben. Des weiteren kann ich Ihnen nahe legen, dass Sie sich sofort, das heißt schon im Ermittlungsverfahren, vertreten lassen. Hier geht es nicht um wenig, sondern hier geht es um Haftstrafen, sollten Sie verurteilt werden. Verschließen Sie nicht Ihre Augen und hoffen auf ein gutes Ende des Verfahrens.

Ich kann Ihnen jedoch Mut machen: Einen erheblichen Teil der Verfahren, welche wir betreuen, können wir mit einer Einstellung des Verfahrens erledigen. Das ist kein Zufall, sondern ein Arbeitserfolg. Wir erfinden das Rad nicht neu mit Ihrem Verfahren.

Beispiele für Anträge, welche wir in unseren umfangreichen Stellungnahmen und Verteidigungsschriften für Sie stellen:

Nach Aktenlage ist ein hinreichender Tatverdacht ausgeschlossen. Es gibt, bis auf die Anschuldigungen der Anzeigeerstatterin, keinen einzigen Beweis für die Behauptungen der Anzeigeerstatterin. Deshalb wird höflichst beantragt, dass das Verfahren nach § 170 II StPO zeitnah eingestellt wird, um meinem Mandanten weitere Nachteil zu ersparen.

Die Verteidigung beantragt, dass der Anzeigeerstatterin die Verteidigerschrift in allen Details in einer zeugenschaftlichen Nachvernehmung vorgehalten wird. Der Unterzeichner geht davon aus, dass die Anzeigeerstatterin ihre Anschuldigungen zurücknehme wird.

Gegebenfalls soll ein Sachverständigengutachten zu der Frage, wie hoch die BAK der Anzeigeerstatterin  war und ob eine Widerstandsunfähigkeit bei der konsumierten Menge an Alkohol in Zusammenhang mit Schlaf überhaupt möglich ist, bereits im Ermittlungsverfahren eingeholt werden.

Im Falle der Aufrecherhaltung der Anschuldigungen beantragte ich ebenfalls im Ermittlungsverfahren, dass ein Glaubwürdigkeitsgutachten eingeholt wird, welches eindeutig nachweisen wird, dass die Angaben der Anzeigeerstatterin falsch sind.

Für den Fall der Aufrechterhaltung der falschen Vorwürfe, stelle ich weiterhin unter Bezugnahme auf die von Herrn XY unterzeichnete Strafprozessvollmacht im Namen meines Mandanten Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung, § 164 StGB und Verleumdung, § 187 StGB gegen XY.

Wann ist eine sexuelle Nötigung / Vergewaltigung strafbar?

Wer eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder durch Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bestraft.

Bei besonderes schweren Fällen kann liegt die Freiheitsstrafe nicht unter drei bzw. fünf Jahren.

Wer sind die Täter, wer die Opfer?

Bei 2/3 der Taten handelt es sich um so genannte Beziehungstaten. Opfer und Täter kennen sich vor der Tat. Ein Irrglaube der Bevölkerung ist es, dass es sich hierbei in der Regel um psychisch kranke Täter handelt. Vielmehr respektieren viele der Täter die sexuelle Selbstbestimmung der Frau nicht.

Ist Vergewaltigung in der Ehe Strafbar?

Verblüffenderweise war die Vergewaltigung bis zur 6. Strafrechtsreform 1998 nicht strafbar. Der Gesetzgeber hat diese  Lücke nunmehr bewusst geschlossen.

Rechtsprechung und Urteile: Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung

Dass der Geschlechtsverkehr ungeschützt und mit Samenerguss in die Scheide stattfand, kann bei Vergewaltigung strafschärfend berücksichtigt werden. (BGH, Urt. v. 14. August 1990  – 1 StR 62/90). Dabei wird berücksichtigt, dass eine Schwangerschaft möglich ist und sich auch eine Infektionsgefahr erhöht.

Eine schwere körperliche Misshandlung liegt nicht bereits dann vor, wenn die sexuelle Nötigung mit einer besonderen Herabwürdigung des Opfers verbunden ist. (BGH, Urt. v. 13. 9. 2000 – 3 StR 347/ 00; LG Düsseldorf )

Der Täter verwendet ein gefährliches Werkzeug gemäß § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB auch dann, wenn er es ausschließlich zur Vornahme der sexuellen Handlung einsetzt. BGH, Beschluss v. 12. 12. 2000 – 4 StR 464/ 00; LG Stendal

Das Eindringen in den Körper ist grundsätzlich auf den  Vaginal-, Oral- oder Analverkehrs beschränkt. Ein flüchtiges Eindringen in die Scheide bzw. Scheidenvorhof mit einem Finger (beischlafähnliche Handlung) wird grds. nicht als ein Eindringen gewertet werden.

Warum haben „Vergewaltiger“ ein Recht auf eine Verteidigung?

Die Gesellschaft reagiert mit Ablehnung gegenüber Sexualdelikten. Dies ist auch verständlich, denn die Sexualität ist ein sensibler und intimer Bereich eines Menschen, welcher durch solche Taten verletzt wird. Für den Bürger sind solche Taten einfach unfassbar. Deshalb sollten sich die Opfer der Nebenklage, und sich somit eines anwaltlichen Beistand bedienen. Das Strafrecht ist leider zu täterorientiert, um die Belange des Opfers zu würdigen. Lassen Sie sich in Ihren Möglichkeiten diesbezüglich beraten. .

Demgegenüber zeigen polizeiliche und kriminologische Statistiken, dass 10 – 20 % der angezeigten Vergewaltigungen bzw. sexuellen Nötigungen bewusst falsche Verdächtigungen sind. Die Gründe für solche falsch erhobenen Anschuldigungen sind vielfältig.

Demnach muss ein Strafverteidiger prüfen, ob sich der Anfangsverdacht gegen einen beschuldigten Mandanten erhärtet. Auch wenn er sich erhärtet, dann hat der Täter ein Recht auf ein „fair Trial“. Dies mag ihm der einzelne Bürger absprechen wollen, aber wir leben in einem Rechtsstaat, welcher willkürliche Bestrafung und Selbstjustiz verpönt.

Täter und Opfer haben Rechte, welchen gleichsam – wenn auch in anderer Gewichtung – Beachtung geschenkt werden sollte. Diese Rechte sollten durch einen Rechtsanwalt gewahrt werden.

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