Strafverfahren – Tipps und Tricks

Strafverfahren Kanzlei Louis & Michaelis

Warum brauche ich überhaupt einen Verteidiger im Strafverfahren?

Sich selber in einem Strafverfahren zu verteidigen, ist meist eine der größten Fehlentscheidungen, welche der Betroffene fällen kann. Nicht einmal Juristen, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wird, verteidigen sich in der Regel selber. Sie spielen ja auch nicht selber bei sich Zahnarzt.

Nehmen Sie bitte im eigenen Interesse früh Kontakt zu einem Verteidiger auf, um Ihre Chancen zu wahren. Oft werden Verteidiger erst dann beauftragt, wenn es fast schon „zu spät“ ist oder selber schon „rumgedoktort“ wurde.

Selber dürfen Sie grundsätzlich Ihre Akte nicht einsehen bzw. anfordern, welche jedoch zum Beispiel wichtige Aussagen von Zeugen beinhalten kann. Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens darf dies.

Ziehen Sie nicht in den Kampf, ohne zu wissen, was Sie erwartet.

Der Angeklagte, welcher selbstverständlich nervös ist, verliert regelmäßig in Verhören und bei Gericht die Objektivität gegenüber dem Verfahren, was im Ergebnis immer nachteilig ist. Der Verteidiger wahrt, da er nicht unmittelbar betroffen ist, den nötigen Abstand zum Verfahren, um Sie optimal verteidigen zu können.

Die Gerichte sind überlastet. Tendenziell wollen sie schnell und effizient die Strafverfahren „abarbeiten“. Dabei wird, wenn kein Verteidiger zur Stelle ist, oft über den Kopf des Angeklagten „hinweg entschieden“.

Es liegt auf der Hand, dass der Strafverteidiger sein Wissen einsetzen kann, welches ja gerade dem Bürger fehlt, um ihn vor drohendem Unheil zu bewahren.

Das Schlussplädoyer des Anwaltes kann eine erhebliche Wirkung erzielen.

Sollten sie dennoch verurteilt werden, kann der Anwalt Sie über die Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln umfassend aufklären.

Wie läuft eine anwaltliche Beratung ab?

Zunächst vereinbaren Sie einen Termin unter 0201- 310 – 4600 mit mir. Dieser kann meist sogar noch am gleichen Tag wahrgenommen werden. Besonders eilige Sachen werden immer bevorzugt bearbeitet.

Sie bringen sodann sämtliche Schriftstücke, welche Sie durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht bekommen haben, zu meiner Beratung mit. Bitte vergessen Sie nicht, die Briefumschläge der Schriftstücke aufzubewahren und mitzubringen. Die Akten werden durch mich angefordert. Sie sollten demnach zumindest ein Aktenzeichen mitbringen, um die Einsichtnahme zu erleichtern.

Um Sie letztendlich auch optimal verteidigen können, ist es wichtig, dass Sie Vertrauen zu mir aufbauen.

Oft hilft es, wenn Sie sich im Vorfeld Aufzeichnungen machen, um auch nichts zu vergessen. Zum Teil kommt es auf Details an.

Ich nehme mir für Sie so viel Zeit, wie es Ihr Fall benötigt. Das ist die Grundlage einer optimalen Beratung.

Sie werden sodann umfassend zu Ihrem Problem beraten und das weitere Vorgehen wird mit Ihnen abgestimmt. Erörtert werden z.B.: Verschiedene Vorgehensweisen & Verhaltensweisen, Hinweise und Kosten des Verfahrens.

Abschließend erteilen Sie mir Vollmacht, damit ich Sie in dem Strafverfahren vertreten darf.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein zweiter Besprechungstermin in der Regel erforderlich ist, da die Akte zunächst angefordert werden muss. In diesem wird sodann das weitere Vorgehen mit Ihnen abgestimmt.

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