Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Was ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr?

Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr liegt vor, wenn Sie die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigen, dass Sie

  1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstören, beschädigen oder beseitigen.
  2. Hindernisse bereiten
  3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornehmen.

und dadurch

  1. Leib oder Leben eines anderen Menschen / oder
  2. fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährden.

Wie kann ich für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bestraft werden?

Bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Wenn die Gefahr fahrlässig verursacht wurde, dann wird die Tat jedoch „nur“ mit bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Wer den vorbenannten Fällen fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht (also eine doppelte Fahrlässigkeit) verursacht, dann wird die Tat „nur“ mit bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Der Versuch ist strafbar.

Wann erhöht sich der Strafrahmen drastisch und stellt ein Verbrechen dar?

Wenn der Täter in der Absicht den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr begeht

  1. einen Unglücksfall herbeizuführen / oder
  2. eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken / oder
  3. durch die Tat eine schwere Gesundheitsbeschädigung eins anderen Menschen oder

eine Gesundheitsbeschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.

Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe und stellt somit ein Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches dar.

Nur in minder schweren Fällen wird auf eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahre erkannt.

Welche Fälle von „Zerstören, beschädigen und beseitigen“ von Anlagen bzw. Fahrzeugen werden unter Strafe gestellt?

Anlage: Verkehrsschilder, Verkehrszeichen Leitplanken, Brücken und Straßen

Fahrzeuge: sämtliche im öffentlichen Straßenverkehr vorkommende Beförderungsmittel

Beschädigung: durch Wurf mit einem Stein, Rammen

Wann wird ein „Hindernis bereitet“?

Hindernisse werden durch Straßensperren, Spannen eines Drahtes, Vieh auf eine Autobahn treiben, scharfes abbremsen Mit Vorsatz, dass der Hintermann auffährt,

Was ist ein „ähnlich, ebenso gefährlicher Eingriff“?

Geben falscher Signale und Zeichen (als verkehrsfremder Außeneingriff)

Beifahrer greift in das Steuer, um einen Unfall zu produzieren

 

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung erhalten

Sollten Sie eine Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung erhalten habe, gilt Folgendes:

  1. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Doktern Sie bitte nicht selbst an der Sache rum. Gehen Sie nicht zum Vernehmungstermin und gucken mal, was die so wollen.
  2. Wir zeigen Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und werden, wenn wir die Akte erhalten, uns schriftlich für Sie zur Sache äußern. In dieser umfangreichen Verteidigungsschrift nehmen wir Stellung zu sämtlichen tatsächlichen und rechtlichen Fragen.
  3.  Einen Vernehmungstermin werden Sie nicht wahrnehmen und dieser wird, falls er noch aussteht, durch uns abgesagt. Die Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft erfolgt ausschließlich über unsere Kanzlei.
  4. In der Regel wird nach ca. 4 – 12 Wochen Akteneinsicht gewährt. Wir erhalten dann Akteneinsicht, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Ermittlungsverfahren dauern erfahrungsgemäß ca. 4 – 8 Monate. In dieser Zeit werden Sie automatisch durch unsere Kanzlei informiert, wenn uns Neuigkeiten bekannt sind.
  5. Zu diesem Zwecke füllen Sie bitte Vollmacht und Fragebogen Neumandant aus und übersenden Sie uns die Unterlagen per Fax oder E – Mailscan. Bitte fügen Sie die Unterlagen, die Sie durch die Justiz erhalten haben, bei. Gerne erfragen wir auch den Sachbearbeiter und das Aktenzeichen, wenn dies erforderlich sein sollte.
  6. Sie erhalten unverzüglich die Abschriften unserer Schreiben durch unser Sekretariat, wenn Sie uns Ihre Daten übermittelt haben. Unser Team steht Ihnen mit allen Hilfestellungen gerne zur Verfügung. Zwischenfragen lassen sich immer komfortabel mittels E – Mail beantworten, wenn wir bei Gericht sein sollten.
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