Ermittlungsverfahren BtMG

Wann läuft gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das BtMG?

Ermittlungsverfahren BtMG. Besteht der Anfangsverdacht, dass Sie gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verstoßen haben könnten, wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet. Die Polizei ermittelt im Namen der Staatsanwaltschaft. Die Polizei sammelt Beweismittel, wertet Spuren aus und  Zeugen sind zu verhören. Kurz: Es wird be- und entlastend gegen Sie ermittelt. In Rahmen des Ermittlungsverfahrens muss auch der Beschuldigte Gelegenheit bekommen, sich zur Sache zu äußern. Also, seine Sicht der Dinge zu schildern.

Ich habe eine Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das BtMG erhalten!

Sollten Sie eine Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung erhalten haben, gilt Folgendes:

  1. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Doktern Sie bitte nicht selbst an der Sache rum. Gehen Sie nicht zum Vernehmungstermin und gucken mal, was die so wollen.
  2. Wir zeigen Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und werden, wenn wir die Akte erhalten, uns schriftlich für Sie zur Sache äußern. In dieser umfangreichen Verteidigungsschrift nehmen wir Stellung zu sämtlichen tatsächlichen und rechtlichen Fragen.
  3.  Einen Vernehmungstermin werden Sie nicht wahrnehmen und dieser wird, falls er noch aussteht, durch uns abgesagt. Die Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft erfolgt ausschließlich über unsere Kanzlei.
  4. In der Regel wird nach ca. 4 – 12 Wochen Akteneinsicht gewährt. Wir erhalten dann Akteneinsicht, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Ermittlungsverfahren dauern erfahrungsgemäß ca. 4 – 8 Monate. In dieser Zeit werden Sie automatisch durch unsere Kanzlei informiert, wenn uns Neuigkeiten bekannt sind.
  5. Zu diesem Zwecke füllen Sie bitte Vollmacht und Fragebogen Neumandant aus und übersenden Sie uns die Unterlagen per Fax oder E – Mailscan. Bitte fügen Sie die Unterlagen, die Sie durch die Justiz erhalten haben, bei. Gerne erfragen wir auch den Sachbearbeiter und das Aktenzeichen, wenn dies erforderlich sein sollte.
  6. Sie erhalten unverzüglich die Abschriften unserer Schreiben durch unser Sekretariat, wenn Sie uns Ihre Daten übermittelt haben. Unser Team steht Ihnen mit allen Hilfestellungen gerne zur Verfügung. Zwischenfragen lassen sich immer komfortabel mittels E – Mail beantworten, wenn wir bei Gericht sein sollten.

Ich zeige Ihre Verteidigung an, teile der Polizei mit, dass Sie den Vernehmungstermin nicht wahrnehmen werden und bitte darum, die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Nach Beendigung der Ermittlungen schickt die Polizei die Ermittlungsakte an die zuständige Staatsanwaltschaft.

Jetzt bekomme ich als Strafverteidiger endlich die Ermittlungsakte durch die Staatsanwaltschaft übermittelt. Nachdem ich mit Ihnen den Inhalt der Akten besprochen habe, schreibe ich eine Einlassung für Sie und lenke damit die Art der Erledigung des Verfahrens.

Wie kann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das BtMG beendet werden?

Die Staatsanwaltschaft muss das Ermittlungsverfahren in irgendeiner Weise beenden. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Polizei, welche ihr in Form der Ermittlungsakte vorliegen, und meiner Einlassung klagt sie die Tat an, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Wenn dieser nicht besteht, also ein Freispruch wahrscheinlicher als eine Verurteilung ist, stellt sie die Tat nach § 170 II StPO ein.

Wenn der Verstoß gering ist bzw. ein Erstverstoß vorliegt, kann die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt (auch gegen eine Auflage) ebenfalls einstellen, § 153 I StPO. (Bei einer guten Prozentzahl meiner Verfahren ist dies der Fall, z.B. Einstellung wg. Geringfügigkeit gegen Geldauflage).

Sie kann die Sache auch durch einen Strafbefehl, also quasi durch ein Urteil ohne eine Hauptverhandlung, erledigen. Soweit das Verfahren nicht im Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, wird die Anklageschrift oder der Strafbefehl dem Amts- oder Landgericht durch die Staatsanwaltschaft übermittelt. Der Mandant ist nunmehr „Angeschuldigter in einem Strafverfahren“.

Gegen mich ist ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet worden. Wie gehe ich nunmehr vor?

Zunächst ist es wichtig, dass Sie sich Ihrer Situation bewusst werden. Es gibt nunmehr fast keine Freunde in dem laufenden Verfahren. Demnach müssen sie sich auf diese neue Situation einstellen. Ihr neuer Freund, welchen Sie am meisten sehen und vertrauen lernen werden, ist Ihr Strafverteidiger. Eine Konstellation, welche grundlegend für den Ausgang Ihres Verfahrens sein wird. Neben warmen Worten ist hier vor allem Aktionismus gefragt.

Statt der Vorladung zum Vernehmungstermin nachkommen zu müssen, kann ich für Sie Akteneinsicht beantragen und mich schriftlich für Sie äußern. Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung und Untersuchungshaft müssen mit einer soliden Strafverteidigung beantwortet werden. Sollten Sie sich in Untersuchungshaft befinden, dann werde ich Sie besuchen kommen.

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