Vortäuschen einer Straftat

Was ist vortäuschen einer Straftat?

Vortäuschen einer Straftat ist, wenn Sie wider besseren Wissens einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuschen,

  1. dass eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
  2. dass die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 (Mord, Totschlag u.a.) genannten

rechtswidrigen Taten bevorstehe,

Ebenso werden Sie bestraft, wenn Sie wider besseres Wissen bei eine der oben bezeichneten Stellen über den Beteiligten

  1. an einer rechtswidrigen Tat oder
  2. an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu täuschen

versuchen.

Wenn Sie der Polizei oder einer anderen Behörde mitteilen, dass eine Straftat begangen wurde, obwohl Ihnen bewusst ist, dass das die Unwahrheit ist, machen Sie sich nach § 145 d StGb strafbar.

Wie hoch ist der Strafrahmen bei Vortäuschen einer Straftat?

Das Delikt wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) , § 258 StGB (Strafvereitelung) oder § 258a (Strafvereitelung im Amt) mit Strafe bedroht ist.

Was ist, wenn sich der Verdacht später als richtig herausstellt?

Es fehlt an einem „Vortäuschen“, wenn sich der Verdacht nachträglich als richtig herausstellen sollte. Die Ermittlungsbehörde wird demnach nicht grundlos tätig. Eine Bestrafung entfällt in diesem Falle. Bestraft wird nämlich, dass die Behörde durch das Vortäuschen einen ungerechtfertigten Arbeitsaufwand betreibt.

Welche Straftaten werden nach der polizeilichen Statistik am häufigsten vorgetäuscht?

  • Vortäuschen von Raub
  • Vortäuschen von Diebstahl
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