Verstoß gegen das BtMG Kokain

Gegen Sie wird wegen Verstoß gegen das BtMG im Zusammenhang mit Kokain ermittelt?

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz im Zusammenhang mit Kokain nehmen kontinuierlich zu. Hochrechnungen haben ergeben, dass es ca. 50.000 Kokainkonsumenten in Deutschland gibt. Darunter befinden sich gut verdienende Mittelständler, Schüler, Studenten und Personen, die der lokalen Betäubungsmittelszene zuzurechnen sind. In den meisten Fällen wird Kokain kontrolliert gebraucht, der Konsum also gesteuert.

Wie kann ich für den unerlaubten Besitz und Handel von Kokain bestraft werden?

Kokain hat ein hohes Suchtpotential und es lässt sich eine gute Gewinnspanne durch den Verkauf erzielen. Sie müssen hierfür keine Bande sein, die mit Kokain in nicht geringen Mengen handelt. Bereits kleine Mengen können mit Streckmitteln versetzt werden und diese können gewinnbringend verkauft werden. Durch eine Aussage eines Käufers / Verkäufers (Stichwort: § 31 BtMG), einer Telefonüberwachung, einer Hausdurchsuchung, oder bei einer Festnahme, können Sie der Tat überführt werden. Die Höhe der Strafe liegt im Ermessen des Gerichts. Strafverteidiger beeinflussen das Ergebnis immens. Nur durch eine effiziente Verteidigung ist es möglich, eine Einstellung des Verfahrens bzw. einen Freispruch zu erwirken. In diesem Zusammenhang benötigen Sie einen Spezialisten für Ihr Verfahren.

Die Bestrafung richtet zunächst danach, ob es sich um eine geringe bzw. eine nicht geringe Menge an Kokain handelt:

Grenzwert der nicht geringen Menge bei Kokain laut Bundesgerichtshof (BGHSt 33, 133):

Kokain und Crack4,5 g Base – 5,0 g HCL

Die Zahlen sollen Sie nicht verwirren. Ganz einfach: Bei 5 g reinem Kokain (100 %) handelt es sich um eine sogenannte „nicht geringe Menge“ an Kokain. Die Unterscheidung ist erheblich für das Strafmaß, aber das werde ich noch später erläutern. Zunächst lassen Sie uns klären, wie Sie Ihre Situation – ohne, dass wir telefoniert haben – deuten können:

Wie weiß ich, ob meine Menge eine „nicht geringe Menge ist“?

Diese Frage können Sie, wenn Sie Kokainkonsument sind, sich ungefähr ausrechnen. Sie wissen im Zweifel, was guter und schlechter Stoff ist. Das Thema Streckmittel spiel in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle. Erfahrungen zeigen, dass eingeführtes Kokain aus Holland durchaus 60 % an Kokainhydrochlorid enthalten kann, aber es wird Ihnen bereits bekannt sein, dass viel von dem Koks, welches in Deutschland angeboten wird, bereits erheblich gestreckt wurde.

Bedenken Sie, dass das Kokain auf dem Weg aus Südamerika, wo die Cocablätter (Coqueros) die günstigsten Lebensbefindungen finden und vorwiegend in den Ländern: Kolumbien, Peru und Bolivien angebaut werden, bereits durch mehrer Hände gegangen ist. Der Straßenpreis liegt in Deutschland sodann bei 40,00 bis 80,00 Euro und es sollte kein Geheimnis sein, dass der Schmuggel nach Europa und die Einfuhr nach Deutschland diesen Preis gestalten.

Die Dealer strecken das Kokain mit Milchpulver oder Zucker, da sie der Substanz – zumindest dem äußeren Anschein nach – sehr ähnlich kommt. Im Zweifel werden Sie sich ärgern, wenn Sie schlechtes Kokain kaufen, aber im Strafverfahren kann dies oft über Haft, Untersuchungshaft und Ihre Zukunft entscheiden.

Im Strafverfahren entscheidet letztendlich das Wirkstoffgutachten über die Frage, wie viel Kokain in den Drogen, welche bei Ihnen – zum Beispiel bei einer Hausdurchsuchung – letztendlich steckt. Das Wirkstoffgutachten wird im Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben. Die Gutachten werden zum Beispiel durch das LKA (Landeskriminalamt) erstellt.

In vielen Verfahren, in denen ich Verteidiger war, hat der Wirkstoff der Drogen, letztendlich darüber entschieden, ob die Untersuchungshaft aufgehoben wurde (Haftprüfung / Haftbeschwerde). So manche Analyse durch die Staatsanwaltschaften hat ergeben, dass mein Mandant gerade nicht sein Leben in der JVA verbringen musste.

Überblick über der Strafen bei „geringen“ und „nicht geringen Mengen“ an Kokain:

Geringe Menge an Kokain§ 29 BtMG§ 31a BtMG
  • Besitz
  • Erwerb
  • Handeltreiben
  • Einfuhr
  • Abgabe
  • In Verkehr bringen
Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder GeldstrafeVerfahreneinstellung: Bei Geringfügigkeit
Nicht geringe Menge an Kokain§ 29a BtMG§ 29a II BtM
  • Besitz
  • Handeltreiben
  • Abgab
Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr bis 15 Jahren (pro Fall)Minder schwere Fall: Freiheitsstrafe nicht unter 3 Monaten bis 5 Jahre
Nicht geringe Menge an Kokain§ 30 BtMG§ 30 II BtMG
  • Einfuh
Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren bis 15 JahrenMinder schwere Fall: Freiheitsstrafe nicht unter 3 Monaten bis 5 Jahre
Nicht geringe Menge an Kokain§ 30a BtMG§ 30a III BtMG
  • Person über 21, Person unter 18 bestimmt mit Kokain unerlaubt Handel zu treiben, einzuführen, auszuführen, veräußern, abzugeben, in Verkehr zu bringen
  • Als Mitglied einer Bande Handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Straftaten verbunden hat.
  • Mit Kokain in nicht geringen Mengen unerlaubt Handel treibt oder sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt oder sich verschafft und dabei eine Schusswaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind (Messer, Klappmesser).
Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren bis 15 JahreMinder schwere Fall: Freiheitsstrafe nicht unter 6 Monaten bis 5 Jahre

Wege der Einfuhr von Kokain nach Deutschland

Meine Kanzlei liegt in NRW, also ist der Normalfall, dass ich meine Mandaten wegen Einfuhrschmuggel von Kokain vor allem vor dem Amtsgericht und Landgericht in Kleve, Geldern und Krefeld vertrete. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass die Niederlande an NRW grenzen. Unsere Verteidigung ist jedoch nicht lokal auf die niederländische Grenze beschränkt. Von Bayern über Hessen bis Niedersachsen verteidigen wir unsere Mandanten als Beschuldigte wegen des Besitzes bzw. der Einfuhr von Kokain.

Der beliebteste Weg, die Drogen nach Deutschland einzuführen, ist mittels Pkw bzw. Bahn. Das BtM wird im Innenraum des Fahrzeugs verstaut. Es wird auch oft am bzw. im Körper getragen. Bei Grenzkontrollen wird Ihr Auto sodann durchsucht beziehungsweise, wenn sich der Verdacht erhärtet, auch ein Drogenspürhund eingesetzt. Bei den Grenzkontrollen finden die Fahnder manchmal wenige Gramm, die zum Eigenkonsum gedacht waren, aber es werden auch unregelmäßig Kilos beschlagnahmt. Die Öffnung der Grenzen nach Holland und Polen begünstigt die Einfuhr, da die Kontrollen immer schwieriger werden.

Bei dem Verdacht, dass Sie ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Kokain führen, wird regelmäßig zunächst ein sog. Drug – Wipe – Test durchgeführt. Es kann sodann auch eine Blutprobe entnommen werden. Natürlich beraten wir Sie in diesem Zusammenhang auch in Bezug auf Ihren Führerschein: § 24a StVG, bzw. § 316 StGB. Ich verweise ich auf die umfassenden Informationen auf unserer Kanzleiseite. Natürlich wird das Kokain zunächst in größeren Mengen über den Schiffweg und dem Flugverkehr eingeführt. Dabei ist es für die Polizei kein Geheimnis, dass ein Schiff und Container schlichtweg nicht überschaubar sind. Anders ist dies bei dem Einfuhr von Kokain mittels Flugzeug in die BRD:

Body – Packer bzw. Body – Stuffer nehmen das Kokain im Köper bzw. in Körperöffnungen auf. Flughafen Frankfurt, München, Berlin – Tegel, Amsterdam (Shipol), Rotterdam sind beliebte Drehscheiben für die Einfuhr. Der Transport von sog. „Schluckern“ ist oft tödlich geendet. Das Rauschgift kann aus denen mit Kokain gefüllten Kondomen austreten und eine tödliche Überdosis bei dem Schmuggler bewirken. Immerhin werden ca. 800 Körperschmuggler in der BRD pro Jahr festgenommen.

Die Schmuggler werden immer kreativer: Kokain wird in Kaffee aus Kolumbien per Post geschickt. Kokain wird umgewandelt und mittels der Verflüssigungsmethode in Kleider, Handtücher, Gepäckstücke und Decken getränkt. Oft entdeckt der Zoll die Hohlräume in: Gepäck Gepäck, Schuhe, Kisten, Koffer, Blumenvasen nicht.

Die Drogenfahnder; der Zoll und die Polizei gehen nach einem Verdachtsraster vor und werden je nach Verdachtsgrad eine Drogenkotrolle, einen Drug – Wipe – Test und sogar Röntgenaufnahme durchführen, um den Drogenkurier der Tat zu überführen. Die Durchsuchung des Gepäcks, körperliche Untersuchung, strangulieren des Halses bzw. der Mundkehle, bis hin zu Verabreichung von Abführmittel / Brechmittel, sind legitime Mittel, um die Einfuhr von illegalen Betäubungsmitteln zu dämmen.

 

Ich habe eine Vorladung wegen des Verstoßes gegen das BtMG im Zusammenhang mit Kokain erhalten

  1. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Doktern Sie bitte nicht selbst an der Sache rum. Gehen Sie nicht zum Vernehmungstermin und gucken mal, was die so wollen.
  2. Wir zeigen Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und werden, wenn wir die Akte erhalten, uns schriftlich für Sie zur Sache äußern. In dieser umfangreichen Verteidigungsschrift nehmen wir Stellung zu sämtlichen tatsächlichen und rechtlichen Fragen.
  3.  Einen Vernehmungstermin werden Sie nicht wahrnehmen und dieser wird, falls er noch aussteht, durch uns abgesagt. Die Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft erfolgt ausschließlich über unsere Kanzlei.
  4. In der Regel wird nach ca. 4 – 12 Wochen Akteneinsicht gewährt. Wir erhalten dann Akteneinsicht, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Ermittlungsverfahren dauern erfahrungsgemäß ca. 4 – 8 Monate. In dieser Zeit werden Sie automatisch durch unsere Kanzlei informiert, wenn uns Neuigkeiten bekannt sind.
  5. Zu diesem Zwecke füllen Sie bitte Vollmacht und Fragebogen Neumandant aus und übersenden Sie uns die Unterlagen per Fax oder E – Mailscan. Bitte fügen Sie die Unterlagen, die Sie durch die Justiz erhalten haben, bei. Gerne erfragen wir auch den Sachbearbeiter und das Aktenzeichen, wenn dies erforderlich sein sollte.
  6. Sie erhalten unverzüglich die Abschriften unserer Schreiben durch unser Sekretariat, wenn Sie uns Ihre Daten übermittelt haben. Unser Team steht Ihnen mit allen Hilfestellungen gerne zur Verfügung. Zwischenfragen lassen sich immer komfortabel mittels E – Mail beantworten, wenn wir bei Gericht sein sollten.
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