Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht, Ermittlungsverfahren, Beschuldigtenvernehmung, Jugendgerichtshilfe,  Gerichtsverhandlung

Ihr Sohn oder Ihre Tochter hat eine polizeiliche Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten oder es wurde bereits durch das zuständige Gericht eine Anklageschrift zugestellt? Ihre Sorgen können wir nachvollziehen. Wir sind nicht nur dafür da, Erfolge als Strafverteidiger zu erzielen, sondern binden die Eltern in das Verfahren ein.

Sie selbst sind zur Tatzeit unter 21 Jahren alt gewesen und sind nun mit einem Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren konfrontiert?

Wir sind erfahrene und engagierte Strafverteidiger im Jugendstrafrecht und verteidigen Sie in Essen, dem Ruhrgebiet, in NRW und bundesweit.

Wann wird das Jugendstrafrecht angewendet?

Jugendstrafrecht wird auf Täter angewendet, die zum Zeitpunkt der Begehung der Tat 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.

Zum Zeitpunkt der Begehung der Tat 18 bis 21jährige Täter, Heranwachsende, können auch noch nach Jugendstrafrecht bestraft werden. Dies ist der Fall, wenn der Täter zur Zeit der Tat nach einer Gesamtwürdigung seiner Persönlichkeit in Bezug auf seine sittliche und geistige Entwicklung einem Jugendlichen gleichzustellen ist. Dies ist oft der Fall, denn der Heranwachsende ist trotz Volljährigkeit in einer Übergangsphase, die ein regelkonformes Verhalten  erschweren kann.

Welche Sanktionen werden im Jugendstrafrecht verhängt?

Erziehungsmaßregeln:

Bestimmung des Aufenthaltsorts, Bestimmung in einer Familie oder Heim zu wohnen, eine Ausbildungs- od. Arbeitsstelle anzunehmen, Arbeitsleistungen zu erbringen Betreuung/Aufsicht durch eine bestimmte Person (B-Helfer), Teilnahme an einem sozialer Trainingskurs, Täter-Opfer Ausgleich, den Verkehr von Personen/Gast- Vergnügungsstätten zu unterlassen, an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen.

Zuchtmittel

Förmlicher Tadel als Verwarnung, Auflagen der Schadenswiedergutmachung, Entschuldigung b. Verletzen, Arbeitsleistungen erbringen, einen Geldbetrag  an eine gemeinnützige Einrichtung zu erbringen und der Jugendarrest (Freizeitarrest (SA-MO), Dauerarrest (bis 4 Wochen).

Jugendstrafe

Wird verhängt, wenn die Schwere der Schuld und schädliche Neigungen bei dem Jugendlichen festgestellt werden. Solle Ihnen eine Jugendstrafe drohen, dann haben Sie grds. einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Ich übernehme – nach Absprache – Ihre Pflichtverteidigung.

Maßregeln zur Besserung und Sicherung / Nebenstrafen

Entziehung der Fahrerlaubnis, Unterstellung einer Führungsaufsicht, Fahrverbot.

Bei welchen Delikten ist der Anteil der unter 21-jährigen Tatverdächtigen besonders hoch?

Laut PKS (polizeiliche Kriminalitätsstatistik) ist eine besonders hohe Kriminalität bei folgenden Delikten zu verzeichnen: Raub & Räuberische Erpressung, Betrug, Verstoß gegen das BtMG, Körperverletzungsdelikte, Diebstahl und Sachbeschädigung.

Wie werde ich als Ersttäter z.B. für einen Diebstahl nach Jugendstrafrecht bestraft?

In der Regel werden Verfahren bei Ersttätern im Jugendstrafrecht, wenn jugendtypische Delikte wie Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Schwarzfahren vorliegen, eingestellt.

Mit der Einstellung wird dem Jugendlichen in der Regel aufgegeben, Arbeitsleistungen in einer gemeinnützigen Einrichtung zu absolvieren. Manchmal wird ihm auch zur Aufgabe gemacht, den Schaden wieder gutzumachen. Bei verkehrstypischen Delikten wird ihm aufgegeben werden, einen Verkehrserziehungskurs zu besuchen.

Das Verfahren bleibt eingestellt, wenn der Täter die Arbeitsleistungen bzw. sonstigen Auflagen erfüllt. Ansonsten muss er mit einer Verurteilung in einer neuen Hauptverhandlung rechnen. Die Jugendgerichtshilfe berichtet dem Richter, ob die Auflagen erfüllt wurden. Der Jugendliche sollte sich die durch das Gericht gegebene Chance durchaus zu Herzen nehmen und seinen Auflagen nachkommen.

Wie soll ich mich als Elternteil verhalten, wenn mein Sohn / meine Tochter straffällig wird?

Straffälligkeit ist immer ein Signal, welches durch Eltern sehr ernst genommen werden sollte. Der Ursprung kann vielfältig sein. Häufige Gründe sind: Schlechter Umgang, schlechte Noten, Probleme zu Hause und Langeweile oder Betäubungsmittelkonsum. Oft werden Jugendliche straffällig, weil es ihnen an Selbstbewusstsein fehlt.

Eltern sollten mit den Jugendlichen über das Verfahren reden und die Ursache für die Straffälligkeit erforschen. In diesem Zusammenhang ist es sehr ratsam, einen Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht einzuschalten, da dieser eine solche Aufgabe übernehmen kann. Meist haben die Jugendlichen Angst, sich gegenüber den Eltern zu äußern.

Ein Rechtsanwalt sollte das Jugendstrafverfahren begleiten. Nur so hat der Jugendliche das Gefühl, nicht mit sich selber alleingelassen zu werden. Oft entstehen Fragen, welche in einer Hauptverhandlung nicht geklärt werden können. Die anwaltliche Betreuung hat zur Folge, dass Jugendliche sich intensiv mit ihrem Verhalten auseinandersetzen können.

Berücksichtigt wird bei einer Verteidigung auch, dass es nicht immer darum geht, dass der Jugendliche nicht bestraft wird, sondern dass er ein ausgeglichenes Verfahren erfahren darf. Durch eine Verteidigung soll eine „Waffengleichheit“ vor Gericht gewährleistet sein.

Oft haben Jugendliche größere Angst vor der Reaktion der Eltern als vor dem Gang zum Rechtsanwalt und zum Gericht. Dies sollte bei der häuslichen Reaktion auf die Straffälligkeit berücksichtigt werden. Oft werden Jugendliche schon von Haus aus für die Tat hinreichend sanktioniert. Die Sanktion solle jedoch angemessen in Bezug auf die Tat sein, um einen Denkprozess bei dem Jugendlichen in Gang zu setzen.

Im Hinblick auf die Zukunft des Jugendlichen versteht es sich von selbst, dass stets ein Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht  konsultiert werden sollte. Der Jugendliche darf sich nichts verbauen.

Welche Personen sind an einem Jugendstrafverfahren beteiligt?

Der Jugendrichter, der erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren ist, fällt das Urteil vor dem Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft klagt den Jugendlichen an. Die Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertreter sind Prozessbeteiligte.

Der Strafverteidiger berät den Jugendlichen, fordert die Strafakte an und verteidigt den Jugendlichen in der Hauptverhandlung.

Die Jugendgerichtshilfe, ein Träger des Jugendamtes, unterstützt von Jugendgerichtsvereinigungen, hat eine wichtige Funktion im Jugendstrafverfahren. Primär leistet sie für die Behörden Ermittlungshilfe bei der Erforschung der Persönlichkeit des Jugendlichen. Die Ergebnisse liegen  sodann in einem Bericht der Staatsanwaltschaft und dem Gericht bei der Hauptverhandlung vor.

Sie hat jedoch auch Überwachungs- und Betreuungsaufgaben. Dies wird besonders deutlich bei der Ableistung von Arbeitsstunden. In der Hauptverhandlung berichtet sie zusammenfassend von der persönlichen Situation des Jugendlichen und stellt einen eigenen Antrag. Zudem ist hervorzuheben, dass sie einen wichtigen Ansprechpartner für den Jugendlichen darstellt. Der Bericht der JGH ist eine wichtige Grundlage für das Urteil des Jugendrichters.

Was wird im Straf- und Erziehungsregister eingetragen?

Eingetragen werden im Bundeszentralregister: Jugendstrafen, Nebenfolgen und Maßregeln.

Im Erziehungsregister werden eingetragen: Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Diversionsentscheidungen.

Wie lange bleibt ein Eintrag im Straf- und Erziehungsregister?

Günstige Beseitigungsvorschriften sollen den Anreiz zum straffreien Leben bieten. Eine Strafe oder ein Strafarrest bei Verurteilung zu nicht mehr als 2 Jahren Jugendstrafe wird nach Aussetzung zur Bewährung erlassen. Ansonsten: frühestens 2 Jahre nach Verbüßung, wenn eine positive Bewertung des Jugendlichen vorliegt (§ 97 JGG).

Rechtsanwältin Heike Michaelis Essen Strafverteidigerin Jugendstrafrecht

 

Wir übernehmen Ihre Verteidigung im Jugendstrafverfahren

Einen Vernehmungstermin werden Sie nicht wahrnehmen und dieser wird, falls er noch aussteht, durch uns abgesagt. Die Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft erfolgt über unsere Kanzlei. Eine Kopie der Akte erhalten Sie durch uns.

In der Regel wird nach ca. 4 – 12 Wochen Akteneinsicht gewährt. Ermittlungsverfahren dauern erfahrungsgemäß ca. 4 – 8 Monate. In dieser Zeit werden Sie automatisch durch unsere Kanzlei informiert, wenn uns Neuigkeiten bekannt sind.

Ich freue mich auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihre Kontaktaufnahme mit mir.

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