Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl
Bundesweite Strafverteidigung bei unerlaubtem Cannabisanbau, Homegrowing und Indoorplantagen und Außenanbau.
Für viele Marihuanakonsumenten ist Homegrowing, also die Errichtung von Cannabis Indoorplantagen (in Deutschland eher selten auch Outdoorplantagen) verbunden mit einem subjektiven Rückzug aus der Kriminalität. Meine Mandanten wollen schlichtweg nicht mehr das Risiko eingehen, das Gras von einem Dealer zu kaufen bzw. dieses aus Holland einzuschmuggeln. Oft sind die Beweggründe für eine eigene Cannabisaufzucht auch biologischer / gesundheitlicher Natur. Meine Mandanten äußern immer wieder, durch den eigenen Anbau endlich zu wissen, was sie da letzten Endes konsumieren.
Allerdings ist der unerlaubte Drogenanbau in Deutschland verboten und wird als Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) strafrechtlich verfolgt. Nach dem KCanG ist der Besitz von 3 lebenden Cannabispflanzen zum Eigenkonsum erlaubt.
Cannabisanbau wird aber natürlich nicht nur für den Eigenanbau betrieben. In vielen Fällen dient eine Cannabisplantage auch dazu, die Ernte später abzuverkaufen. Häufig zur Finanzierung des Eigenkonsums.
Verstoß gegen das BtMG Homegrowing und Indoorplantagen
Auf dem deutschen Betäubungsmittelmarkt kostet das Gramm Marihuana durchschnittlich zwischen 5 und 15 Euro und das Kilo zwischen 2.000 und 6.000 Euro. Preistendenz steigend, da die Qualität in den vergangenen Jahren ebenfalls gestiegen ist. Standard kostet weniger als Haze. Der Konsument bezahlt damit fast das tausendfache, dass die Cannabisanbauer z.B. in Nordafrika erhalten (diese verkaufen ein Kilo für umgerechnet: 10 – 20 Euro). Insoweit sind viele Kiffer schlichtweg preisbewusster geworden. Sie sind nicht bereit, horrende Summen für ihren täglichen Konsum auszugeben und sich dem Risiko der Polizei auszusetzen. Der Anbau rechnet sich dann, wenn das überschüssige Marihuana verkauft wird.
Die in Deutschland sichergestellten Cannabis-Plantagen (sowohl Indoor-Plantagen, als auch Outdoor-Plantagen) haben eine steigende Tendenz. Wie das Rauschgiftkriminalamt im Bundeslagebild 2015 vermeldete, waren es 2011 insgesamt 619 Plantagen (Klein-, Groß- und Profiplantagen) und 2015 bereits insgesamt 786 Cannabis-Plantagen. Dabei sind Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit Abstand die Bundesländer mit den meisten Plantagenentdeckungen. Als Cannabisplantage zählt das Bundeskriminalamt Anlagen mit Anbaukapazitäten ab 20 Pflanzen. Mithin sind in den oben genannten Zahlen die Homegrower mit weniger als 20 Pflanzen gar nicht erfasst. Auch konnte eine steigende Tendenz bei den Outdoor-Plantagen verzeichnet werden. Im Jahre 2015 wurden 127 Cannabis-Outdoor-Plantagen festgestellt. Ein Anstieg von 11 % gegenüber dem Vorjahr.
Ursprünglich wurde in Holland Cannabis angebaut und sodann in Coffeeshops verkauft. Dieses Szenario gehört längst der Vergangenheit an. Nunmehr wird Gras in NRW und Niedersachsen angebaut, nach Holland exportiert und nach Deutschland – durch die Konsumenten und Großdealer – wieder importiert. Die Drogenpolitik in den Niederlanden hat sich verändert.
Viele unsere Mandanten könnten keinen Kaktus pflegen, aber wenn es an ihre Pflanzen geht, dann entwickeln diese einen „grünen Daumen“ und eine Fürsorge für ihre Plantage, die kaum mit der eines Hobbygärtners zu vergleichen ist. Homegrowing ist für viele Konsumenten spannend. Samen, Stecklinge, Anbauzubehör und Anbauanleitungen können ohne großen Aufwand aus dem Internet bezogen werden.
Wie kann meine Plantage entdeckt werden?
An erster Stelle steht immer das gute alte Denunziantentum: Es gibt Menschen in Ihrem Umfeld, die den Gedanken, dass Sie eine Marihuanaplantage unterhalten, nicht ertragen können. Wir hatten bereits Ehefrauen, Lebensgefährtinnen, Freunde und Verwandte, die dem Grower bei der Polizei (anonym) verpfiffen haben. Im Wege des § 31 BtMG offenbaren Dritte ihr Wissen über die BtM – Szene. Ihre Plantage könnte dann zum Opfer fallen.
Leider stellen wir immer wieder fest, dass die Plantagenbetreiber ihre Growerfolge nicht für sich behalten können. Bedenken Sie, dass es Neider gibt und solche, die sich nicht mit dem Umstand abfinden wollen, dass Sie täglich konsumieren. Zudem wird das überschüssige Gras an unsichere Quellen verkauft mit der Folge, dass diese Person bei einer Festnahme durch die Polizei die Herkunft der Drogen aufschlüsselt. In diesem Spiel gibt es leider keine Freunde. Jeder rettet sich selbst, wenn er mit einem Ermittlungsverfahren überzogen wird.
Eine Aussage eines Bürgers alleine langt in der Regel kaum, einen Hausdurchsuchungsbeschluss beim zuständigen Amtsgericht zu erwirken. Die Beamten werden, wenn ein Anfangsverdacht besteht, weitere Ermittlungen durchführen. Sie werden prüfen, ob Sie bereits einschlägig wegen des Verstoßes gegen das BtMG vorbelastet sind. Zudem kann zum Beispiel auch der Stromverbrauch überprüft werden. Leben Sie alleine, aber haben einen Stromverbrauch einer vierköpfigen Familie, dann liegt eine Drogenpantage nahe. Es gibt weitere Ermittlungswege, die hier nicht näher benannt werden sollen.
Natürlich kann auch Ihr Haus observiert werden. Hubschraubereinsätze mit Wärmebildkameras sind keine Seltenheit mehr. Die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität wird hartnäckig verfolgt.
Unsere Mandanten waren immer schon kreativ: Konspirativ wurden Zweitwohnungen auf einen anderen Namen angemeldet, die Plantage wurde in der Wohnung in einem Geheimraum versteckt, die Plantage in einem abgelegenen Waldstück (Wildäcker) oder Maisfeld angebaut. Die Kreativität kennt keine Grenzen.
Wir verfügen über fundiertes Wissen auf diesem Gebiet. Dieses Wissen haben wir uns durch Erfahrungen in der Praxis angeeignet.
Was brauche ich, um eine Cannabisplantage zu betreiben?
In der Regel wird sich der Homegrower: Aufzuchtlampen, Teichfolie, eine Bewässerungsanlage, eine Entlüftungsanlage, Aktivkohlefilter, Dünger, Samen und sonstige Growutensilien über das Internet kaufen, um überhaupt eine Plantage betreiben zu können.
Anleitungen, wie sodann die Aufzucht funktioniert, gibt es im Internet und sollen hier nicht zum Gegenstand gemacht werden. Wir sind Strafverteidiger und keine Gärtnerei.
Sie setzen sich mit dem Onlinekauf einer Gefahr aus, die sich in jüngster Zeit immer wieder realisiert hat:
Bei dem Internet Growshop findet eine Hausdurchsuchung statt und Ihre Kundendateien führen zu einer Durchsuchung Ihrer Wohnräume, da der Verdacht besteht, dass sie die gekauften Utensilien zur Betreibung einer Plantage benutzen. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche online-Growshopbetreiber hochgenommen deren Kundenlisten durch die Ermittlungsbehörden abgearbeitet wurden. Manchmal ist Polizeiarbeit ganz einfach. Es müssen nur Bestelllisten abgearbeitet werden.
Ist bereits der Besitz von Samen strafbar?
- 4 KCanG regelt den Umgang mit Cannabissamen
Der Umgang mit Cannabissamen ist erlaubt, sofern die Samen nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind.
Ab wann spricht man von Mittäterschaft und wann von Beihilfe beim Cannabisanbau?
Für die Mittäterschaft reicht bloße Kenntnis vom Cannabisanbau nicht aus.
Mittäterschaft setzt ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken oder Mitwirken am unerlaubten Anbau von Cannabis voraus. Beihilfe liegt bereits vor wenn jemand durch gemeinsame Mietzahlung und Zimmerpflege den Anbau ermöglicht, verstärkt oder erleichtert. Wer ohne eigenes Anbauinteressen Hilfstätigkeiten vornimmt, z.B. Anbauzubehör beschafft oder Pflanzen wässert macht sich ebenfalls wegen Anbaus strafbar
Homegrowing und Indoorplantagen. Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung wegen illegalen Anbaus von Cannabisprodukten?
Die Staatsanwaltschaft und die ermittelnden Polizeibeamten schlagen meist am frühen Morgen (gegen 7. 00 Uhr) zu.
Jedoch gelten folgende gesetzlich festgelegte Durchsuchungszeiten: Vom 01.04. bis 30.09. von 4.00 Uhr bis 21.00 Uhr und im Winter vom 01.10. bis 31.03. von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten darf durchsucht werden, aber dies muss vom Amtsgericht gesondert angeordnet werden.
Rufen Sie mich während der Hausdurchsuchung sofort bzw. sofort danach an. Sie können mir natürlich auch die Sachlage per E – Mail schildern.
Insbesondere, wenn der Verdacht besteht, dass Sie mit Drogen handeln bzw. in Besitz von Drogen sind, oder diese illegal anbauen, dann kann ein entsprechender Beschluss durch das Amtsgericht erlassen werden.
Was passiert bei einer Hausdurchsuchung wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das KCanG?
Unvermittelt stehen die ermittelnden Beamten, Staatsanwalt und ein Vertreter der Stadt vor Ihrer Tür. Gesucht wird nach Beweismitteln. Seien Sie nicht verwundert, wenn auch ein Hund zugegen ist. Drogenspürhunde sollen Rauschgift finden und werden dies im Zweifel auch. Gehen Sie davon aus, dass eine Hausdurchsuchung nicht ohne Grund erfolgt, dass diese einen erheblichen Einschnitt in Ihre Privatsphäre bedeutet.
Öffnen Sie die Türe, denn sonst wird dies ein Schlüsseldienst für Sie erledigen. Befolgen Sie die nachstehenden Regeln und verschlimmern Sie nicht noch die Situation.
Die Staatsanwaltschaft bzw. der Ermittlungsbeamte wird Ihnen einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss aushändigen. Inhaltlich wird sich daraus ergeben gegen wen sich das Ermittlungsverfahren richtet, an welchem Ort durchsucht werden soll und ob ein bestimmtes oder generelles Beweismittel aufgefunden werden soll.
Sie werden nach der Hausdurchsuchung manchmal sogar festgenommen, sollen eine Aussage machen und werden erkennungsdienstlich behandelt. Die Beamten haben sodann meistens „leichtes Spiel“, da Sie ja bereits durch die Hausdurchsuchung aufgewühlt sind. Insoweit sollten Sie sich nicht schämen, wenn Sie aus der Not heraus Angaben in der Beschuldigtenvernehmung gemacht haben bzw. der erkennungsdienstlichen Behandlung zugestimmt haben.
Handel, unerlaubter Anbau oder unerlaubter Besitz von Betäubungsmitten können die Ursache sein. Manchmal finden die Fahnder nur geringe Menge an Betäubungsmitteln bzw. lediglich Anhaftungen. Die Menge, die aufgefunden wurde, ist natürlich erheblich für die spätere Bestrafung.
Die Pflanzen werden abgeschnitten und in Müllsäcke verbracht. Sie sollen sodann dem Landeskriminalamt zur Untersuchung überlassen werden.
Was wird meistens durchsucht?
Das Amtsgericht ordnet in der Regel die Durchsuchung Ihrer Wohn-, Geschäfts- und sonstigen Räume an, weil zu vermuten sei, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird.
Gehen Sie davon aus, dass die Durchsuchungen meist sehr gründlich durchgeführt werden.
Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?
Widerstand gegen die Durchsuchung und Beschlagnahme gefundener Gegenstände ist in aller Regel sinnlos. Sie sind jedoch lediglich dazu verpflichtet, die Maßnahme zu dulden. Eine Mitwirkungspflicht oder Auskunftspflicht besteht nicht. Verhalten Sie sich demnach kooperativ und höflich. Bedenken Sie, dass die Beamten im Zweifel auch nur ihre Arbeit leisten.
Sollten Sie nicht selbst Beschuldigter des Ermittlungsverfahrens sein (sog. Drittdurchsuchung), dann händigen Sie das Beweismittel (meist Schriftstück) aus. Dies verhindert Zufallsfunde. Bestehen Sie darauf, dass nur der Staatsanwalt das Beweismittel liest, denn es muss gesondert im Durchsuchungsbeschluss bestimmt sein, dass auch Polizeibeamte zur Kenntnisnahme befugt sind.
Lassen Sie sich eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses und eine Kopie des Durchsuchungsprotokolls geben.
Gehen Sie jedenfalls davon aus, dass Sie nunmehr im Kreuzfeuer der Ermittlungen stehen. Ein Verteidiger ist demnach unabdingbar. Der Verteidiger ist berechtigt, die Akten einzuholen und wird Ihnen daher über den Stand der Ermittlungen gegen Sie berichten können. Bei einer Hausdurchsuchung werden erfahrungsgemäß folgende Gegenstände sichergestellt: Die Growutensilien, die Pflanze, Aufzuchtzubehör, Handy, Dealergeld, Drogen, Feinwaage, Verpackungsmaterial, CDs, Computer, Waffen und ähnliche Gegenstände.
Wir betreuen regelmäßig Plantagenbesitzer und solche, die in den Verdacht geraten sind, eine solche zu unterhalten.
Wir haben uns auf die Verteidigung in Betäubungsmittelstrafsachen spezialisiert und greifen auf die nötige Erfahrung zurück, die notwendig ist, um Ihr Verfahren erfolgreich zu gestalten. Wir haben bereits unzählige kleine und große Anbauverfahren erfolgreich verteidigt. .
Ein BtM – Verfahren richtig zu gestalten hat etwas mit Praxiswissen, Berufserfahrung und Leidenschaft zu tun. Dies sind die Gründe, warum wir die richtige Kanzlei sind, um Ihr Strafverfahren erfolgreich zu gestalten. Unsere Mandanten genießen nämlich die exklusive und bundesweite Betreuung mit dem Wissen, dass ihr Verfahren optimal gestaltet wird. Wir bieten unsere Dienstleistungen zu Pauschalpreisen an, die individuell – je nachdem wie sich der Vorwurf gestaltet – vereinbart werden. Unsere Dienstleistungen sind demnach bezahlbar.