Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung
Was ist eine gefährliche Körperverletzung?
Die vorsätzliche Körperverletzung kann sich zu einer gefährlichen Körperverletzung qualifizieren, wenn Sie die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder, mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begehen.
Gefährlich muss also die auf die Körperverletzung gerichtete Handlung selbst sein.
Typische Fälle der gefährlichen Körperverletzung sind in der Praxis das Einschlagen auf Personen mit Schlagstöcken, das gemeinschaftliche Verprügeln, heftige Kopfstöße gegen den Kopf eines Verletzten.
Wie werde ich für eine Körperverletzung bestraft?
Dies richtet sich zunächst nach der Art der Körperverletzung, Tatbegehung, Tatausführung. Hinzu sind noch die Umstände (z.B. die Verletzungen) des Opfers zu berücksichtigen. Des Weiteren hängt die Bestrafung von Ihrer Person (z.B. Vorbestrafungen, Verhalten nach der Tat) ab.
Lassen Sie sich diesbezüglich von mir beraten. Gehen Sie davon aus, dass die Gerichte Körperverletzungsdelikte tendenziell hart bestrafen. Eine gefährliche Körperverletzung hat – abgesehen von dem minder schweren Fall – einen Strafrahmen von 6 Monaten bis 10 Jahren Freiheitsstrafe. Dies soll Ihnen zeigen, dass hier schnell eine Bewährungsstrafe das Ergebnis einer Hauptverhandlung werden kann.
Zu berücksichtigen ist auch, dass Sie sich zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen (z.B. Arztkosten, Schmerzensgeld) aussetzt könnten.
Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
Nasenbeinbruch, Prellungen? Nun werden Sie zur Kasse gebeten?
Im Zweifel werden Sie von dem Rechtsanwalt des Geschädigten ein anwaltliches Schreiben bekommen. Plötzlich sollen Sie hohe Summen bezahlen und den Anwaltskosten tragen. Es gibt keine zuverlässigen Quellen im Netz, keine Schmerzensgeldtabelle. Bezahlen Sie nicht einfach, was von Ihnen verlangt wird.
Gesetzlich geregelte Schadensersatzansprüche ergeben sich aus:
- unerlaubter Handlung (sogenannte außervertragliche Deliktshaftung)
- Vertragsverletzung
Im Rahmen der Deliktsrechtshaftung ist wiederum zu unterscheiden zwischen der
- Verschuldenshaftung nach § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch setzt schuldhaftes Handeln voraus (kann vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden) und Schuldfähigkeit
Hierbei ist zu beachten, dass Minderjährige vom 7. bis 18. Lebensjahr nur bedingt deliktsfähig sind. Eine Haftung tritt in der Regel aber auch hier ein, wenn die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht bei der Begehung der schädigenden Handlung vorhanden ist.
- Dem steht die sogenannte Gefährdungshaftung gegenüber
Welche Schäden sind vom Schadensersatz umfasst?
- materiellen Schäden (z.B. Heil- und Behandlungskosten)
- immateriellen Schäden (Schmerzensgeld als billige Entschädigung in Geld)
- und Sachschäden (z.B. Ersatz für Reparaturkosten, Wertersatz bei Zerstörung)
Die Erfahrung zeigt, dass die Forderungen meist überzogen sind. Ein netter Versuch, welchen Sie nicht nachkommen müssen, wenn Sie gut beraten werden. Ich überprüfe dieses Schreiben und werde Ihnen Geld sparen.
Lassen Sie sich diesbezüglich – egal aus welchem Bundesland Sie kommen – beraten!
Ich bin wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Was bedeutet das für mich? Was ist eigentlich „gefährlich“?
Eine gefährliche Körperverletzung hat – abgesehen von dem minder schweren Fall – einen Strafrahmen von 6 Monaten bis 10 Jahren Freiheitsstrafe. Daraus erübrigt sich die Frage, ob Sie eine anwaltliche Unterstützung und Beratung brauchen. Nehmen Sie eine solche Anklage ernst, denn es geht hier nicht mehr um Verhängung einer Geldstrafe. Es geht hier (auch für nicht vorbelastete Ersttäter) um einen Eintrag im Führungszeugnis.
Wenn Sie die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder, mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begehen, dann machen Sie sich wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar. Der Versuch ist dabei ebenfalls strafbar.
Die Gefährlichkeit ergibt sich aus der vom Gesetz beschriebene Begehungsweise. Im Einzelfall muss überprüft werden, ob eine begangene Körperverletzung als „gefährlich“ eingestuft werden kann.
Als Gefährliches Werkzeug, also jeder Gegenstand, der (als Angriffs- oder Verteidigungsmittel) nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Benutzung im konkreten Fall erhebliche Verletzungen hervorrufen kann, wird regelmäßig bei folgenden Werkzeugen angenommen:
Beschuhter Fuß, Knüppel, Scheren, Nadel, Gabel, Schlauch, Schlüsselbund, Kleiderbügel, glimmende Zigarette.
Durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen kann eine gefährliche Körperverletzung verwirklicht werde. Unter Gift versteht man jede anorganische oder organische Substand, die unter bestimmten Bedingungen chemisch oder chemisch-physikalisch die Gesundheit zu beeinträchtigen vermag. Andere Stoffe sind solche, die mechanisch, thermisch oder biologisch (z.B. Viren oder Bakterien) wirken.
Hinterlistig ist ein Überfall, wenn der Täter seine wahre Absicht planmäßig berechnend verdeckt, um gerade dadurch dem Angegriffenen die Abwehr zu erschweren.
Von mehren Beteiligten geht davon aus, dass mindestens zwei Personen als Mittäter handeln. Es ist jedoch nicht nötig, dass der Mittäter sich an der Körperverletzungshandlung beteiligt.
Gemeinsames Auftreten am Tatort genügt wegen des Gefährlichkeitsaspekts.
Bei einer das Leben gefährdende Behandlung muss die Begehungsweise nach den Umständen des konkreten Falls objektiv generell (abstrakt) geeignet sein, das Opfer in Lebensgefahr