Gefährdung des Straßenverkehrs

Was ist Gefährdung des Straßenverkehrs?

Eine Gefährdung des Straßenverkehrs begeht, wer im Straßenverkehr

  1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
    1. infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
    2. infolge geistiger oder körperlicher Mängel

    nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

  2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
    1. die Vorfahrt nicht beachtet,
    2. falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
    3. an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
    4. an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
    5. an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
    6. auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
    7. haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

Ab 1,1 ‰Sie sind als Kraftfahrer unwiderlegt alkoholbedingt fahruntüchtig, also absolut fahruntüchtig. Es kommt also nicht mehr auf Ausfallerscheinungen an.
Ab 1,7 ‰Sie sind als Radfahrer unwiderlegt alkoholbedingt fahruntüchtig, also absolut fahruntüchtig. Es kommt also nicht mehr auf Ausfallerscheinungen an.
Ab 2,0 ‰Das Gericht prüft, ob eine erhebliche verminderte Schuldfähigkeit vorliegt.
Ab 3,0 ‰Das Gericht nimmt grundsätzlich eine Schuldunfähigkeit des Täters an.

Bei Fahrten unter dem Einfluss von Betäubungsmittelen gibt es keine festen Grenzwerte.

Der Fremdschaden von bedeutendem Wert liegt bei ungefähr 750,00 Euro.

Wie werde ich bei Gefährdung des Straßenverkehrs bestraft?

Das Gesetz sieht für die Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315 C StGB Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren vor.

Einige Tatbestände sind auch im Versuch strafbar und können auch fahrlässig begangen werden.

Als Ersttäter müssen Sie mit einer Geldstrafe ab 50 Tagessätzen und einer Führerscheinsperrfrist ab 10 Monaten rechnen. Die konkrete Strafe hängt neben vielen anderen Faktoren vom entstandenen Schaden, dem Maß der Alkoholisierung und der vorangegangenen verkehrsrechtlich relevante Fahrpraxis (bereits erfolgte Eintragungen im Fahreignungsregister) ab.

Eine Verurteilung nach § 315c StGB wird in das das Fahreignungsregister eingetragen.

Beachten Sie, dass Sie bei Blutalkoholwerten ab 1,6 Promille mit einer MPU zu rechnen haben, um Ihre Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. Gleiches gilt bei Fahrten unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wird an das Bestehen einer MPU (medizinisch-psychologische-Untersuchung) geknüpft. Dies bedeutet Kosten und sehr viel Nerven für Ihre Person.

Darf ich ein Kraftfahrzeug führen, wenn mein Führerschein beschlagnahmt bzw. vorläufig eingezogen wurde?

Nein, Sie dürfen kein Fahrzeug mehr im Straßenverkehr führen.

Bei einer Trunkenheitsfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs beschlagnahmt die Polizei regelmäßig Ihren Führerschein am Tatort bzw. auf der Wache.

Der Beschlagnahmung des Führerscheins durch die Polizei folgt meist die vorläufige Einziehung durch das Amtsgericht einige Zeit nach der Trunkenheitsfahrt. Es besteht danach die Wahrscheinlichkeit, dass in einem späteren Strafverfahren die endgültige Entziehung angeordnet wird.

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