Falsche Verdächtigung, § 164 StGB

Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung

Wann mache ich mich wegen falscher Verdächtigung strafbar?

Falsche Verdächtigung begehe ich, wenn ich  einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseren Wissens einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtige, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, werde ich mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ebenso werde ich bestraft, wenn ich in gleicher Absicht bei einer der oben aufgeführten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstelle, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

Wie werde ich für falsche Verdächtigung bestraft?

Mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Warum sollte ich eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung sehr ernst nehmen.

Die Norm „Falsche Verdächtigung“ soll verhindern, dass jemand zu unrecht in die Mühlen der Justiz gerät. Manchmal kann die falsche Verdächtigung auch zur Folge haben, dass jemand potentiell zu unrecht bestraft wird. Zu bedenken ist auch, dass ein Strafverfahren immer stigmatisierend für den Betroffenen ist und somit eine besondere psychische Belastung bedeutet. Überdenkt man die vorbenannten Gesichtspunkte, dann wird man selber schnell zur Folge kommen, dass die Justiz „Falschverdächtiger“ hart bestraft. Immerhin wird auch die Justiz „zum Narren gehalten“.

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