Drogen am Steuer

Drogen am Steuer – Welche Drogen führen zu einer Bestrafung und einem Führerscheinverlust?

Es gibt eine Reihe von Substanzen, die den Regularien des Betäubungsmittelgesetztes (BtMG) unterliegen und als „andere berauschende Mittel“ zu einer Bestrafung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) oder Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB) führen können. Im Zusammenhang mit Drogen am Steuer und der Frage nach der Relevanz für einen etwaigen Führerscheinentzug und oder Fahrverbot, spielt es zunächst eine untergeordnete Rolle, ob Sie legale oder illegale Drogen konsumiert haben.

Die häufigsten Verstoße lassen sich bei folgenden Drogen dokumentieren:

Werde ich strafrechtlich belangt, wenn ich diese Mittel im Blut nachgewiesen bekomme?

Dies ist grundsätzlich zu verneinen. Die Betäubungsmittel müssen dazu führen, dass Sie nicht in der Lage sind, das Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Wiederum wird hier das Kriterium „Ausfallerscheinung“ herangezogen, um Ihnen eine Fahruntüchtigkeit aufgrund von Betäubungsmittelkonsum nachzuweisen.

Sie wurden im Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln angetroffen?

Beachten Sie immer, dass nunmehr verschiedene Verfahren auf Sie zukommen können. Zum einen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, wegen des Verstoßes gegen das Strafgesetzbuch und / oder das Betäubungsmittelgesetz. Ein Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen das Straßenverkehrs- und Ordnungswidrigkeitengesetz. Aber auch Ihre zuständige Führerscheinstelle ist an Ihrem Verhalten interessiert (es gilt grundsätzlich: Betäubungsmittelkonsumenten sind nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet!) Diese Verfahren können auf Sie kumulativ, als auch alternativ auf Sie zukommen.

Wenn keine rauschbedingte Ausfallerscheinung festgestellt werden kann, müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Den aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie hier:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/bussgeldkatalog.html

Der Nachweis einer Cannabisbeeinflussung im Straßenverkehr erfolgt durch die Bestimmung von THC und dessen Abbauprodukten im Blut.

THC (Tetrahydrocannabiol) wird bei der Aufnahme durch Rauchen sehr schnell vom Blutkreislauf aufgenommen. Bereits wenige Minuten nach Beendigung der Inhalation erreicht der THC-Spiegel sein Maximum. Es entsteht zunächst das psychoaktive 11-Hydroxy-THC (im Befundbericht des toxikologischen Gutachten meist als „11-OH-THC THC Metabolit bezeichnet). Dieses wird zunächst in der Leber abgebaut. Durch Metabolismus (chemische Veränderung, Abbau) entsteht im weiteren Verlauf die inaktive THC-COOH (THC Carbonsäure). Dieser Abbauwert wird im Verwaltungsverfahren von der Behörde als Wert herangezogen, um einen gelegentlichen oder regelmäßigen Cannabiskonsum bei dem Betroffnen feststellen zu können.

Beachten Sie immer, dass der sichere Nachweis von aktivem THC (ab 1 ng/ml) im Blut den Tatbestand des § 24 a Abs. 2 StVG erfüllt!

Bei hohen THC-COOH Werten (Abbauprodukt, sog. passiver THC-Wert) ist nicht von einem einmaligen Konsum auszugehen. Dies hat zur Folge, dass die Fahrerlaubnisbehörde Sie als gelegentlichen oder gar regelmäßigen Cannabiskonsumenten einstufen wird. Von dieser behördlichen Einstufung hängt das Schicksal Ihrer Fahrerlaubnis ab.

Beachten Sie, dass jeder, der Drogen (außer Cannabis) nimmt oder von ihnen abhängig ist, ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist!

Auch die Begehung von Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, kann nach § 2 Abs. 4 StVG eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bedeuten.

In den meisten Fällen von Cannabis und Straßenverkehr wird die Fahrerlaubnis, bei einer Ungeeignetheit gem. Anlage 4 FeV, gem. § 46 Abs. 1 FeV entzogen.

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, das bereits der bloße Konsum von Stoffen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, zu der Annahme führt, dass der Betroffene den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht gerecht wird.

Eine Ausnahme gilt bei der Einnahme von verschreibungsfähigen Stoffen gem. Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes und bei gelegentlichem Cannabiskonsum, wenn der Betroffene zwischen Konsum und Fahren trennen kann.

Wie kann ein Cannabiskonsum nachgewiesen werden ?

  • Drogenschnelltest
  • Urintest
  • Bluttest
  • Reaktionstest (Indiz für eine Drogenfahrt)

Was ist ein Drogenschnelltest?

Bei Straßenverkehrskontrollen durch die Polizei wird bei Verdacht ein Drogenschnelltest zum Einsatz gebracht. Dadurch soll ein aktueller Konsum nachweisbar sein. Der Hersteller des Schnelltests „Drugwipe“ wirbt damit, dass bis 12 Stunden nach dem Konsum, dieser durch den Einsatz des Testes nachgewiesen werden kann.

Hervorzuheben ist, dass zuverlässige Drogenschnelltests derzeit der Polizei noch nicht zur Verfügung stehen. Letztendlich kann nur ein Bluttest endgültige Sicherheit bringen, ob und in welchem Umfang eine Drogenfahrt vorliegt.

Cannabis im Straßenverkehr: Was ist Cannabis?

Cannabis kann auf viele Arten konsumiert werden. Haschisch oder Gras kann man rauchen (Joint, Wasserpfeife, Eimer) und essen (Spacecakes).

Bei einer Blutprobe wird Ihr Blut durch ein ärztliches Gutachten untersucht.  Folgende Wirkstoffe können durch eine Laboruntersuchung Aufschluss darüber geben, wann, wie oft und wie viel Sie Cannabisprodukte konsumiert haben:

Delta9-THC:

  • Delta9-THC wird oft als das „aktive THC“ in Ihrem Körper bezeichnet.
  • Delta9-THC lagert sich kurzfristig in Ihrem Körper ab, wenn Sie Cannabis konsumieren.
  • Es wirkt psychotrop

THC-OH:

  • THC-OH ist ein Abbauprodukt des THC.
  • Es ist kurze Zeit nach dem Konsum von Cannabisprodukten in Ihrem Körper auffindbar.
  • Es wirkt jedoch nicht psychotrop.

THC-COOH: (11-nor-?-9-tetrahydrocannabinol-9-Carboxylsäure):

  • Dies ist ein Endabbauprodukt, welches im Fettgewebe des Menschen längere Zeit ablagert und gespeichert wird. Wird oft als „passives THC“ bezeichnet.
  • Es wirkt jedoch nicht psychotrop.
  • Gehen Sie davon aus, dass der COOH.Wert sich wöchentlich halbiert, wenn kein neues THC hinzukommt, Sie also abstinent leben.

Mindestwerte des BGH (Bundesgerichtshof) für „nicht geringe Mengen:

Cannabis = 7,5g (Der durchschnittliche Wirkstoffgehalt von Cannabisprodukten liegt bei ca. 10 %) Das bedeutet z.B.: Dass 7,5g THC etwa 75g Marihuana sind.

Können Drogen durch einen Urin- und Bluttest nachgewiesen werden?

Der Urintest, welcher meist nach den ersten Indizien auf der Polizeiwache durchgeführt werden kann, ist die gängigste Form des Nachweises von Cannabiskonsum.

Der Bluttest gibt Aufschluss darüber, ob Sie in den letzten 6 – 12 Stunden Cannabis konsumiert haben. Blutteste, lassen daneben auch überprüfen, ob sich THC-Abbauprodukte in Ihrem Körper befinden, welches Rückschlüsse auf einen länger zurückliegenden Konsum bzw. Dauerkonsum schließen lassen.

Wie lang kann Cannabis im menschlichen Körper nachgewiesen werden?

Nach dem letzten Konsum sind Spuren des THC-Konsums noch zwischen zehn Tagen und drei Monaten nachweisbar. Dies hängt von der Genauigkeit des Testes und der Häufigkeit des Konsums ab. Letztendlich weisen die Testergebnisse nur nach, ob jemand in der letzen Zeit Cannabis konsumiert hat. Eine andere Frage ist, ob Sie, während Sie ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führten, unter Cannabiseinfluss standen.

Wie verhalte ich mich, wenn ich mit einem Drogentest durch die Polizei konfrontiert werde?

Sie müssen und sollten keine Angaben gegenüber der Polizei machen. Bedenken Sie, dass alles was Sie gegenüber der Polizei angeben, später gegen Sie verwertet werden kann. Konsultieren Sie zunächst einen Rechtsanwalt und schweigen Sie eisern. Dieser wird sich – nach erfolgter Akteneinsicht –  gegebenenfalls schriftlich für Sie zur Sache äußern. Letztendlich muss man auch einen Labortest abwarten, bevor man Stellung zu den Vorwürfe nehmen kann.

Eine Blutabnahme erfolgt durch richterliche Anordnung oder bei Gefahr im  Verzug. Die Blutabnahme muss durch einen approbierten Arzt erfolgen.

Wie bekommt die Führerscheinstelle Kenntnis von meiner Drogentat?

Die Polizei leitet, wenn Sie wegen eines Drogendelikts auffällig geworden sind, diese Information an die Führerscheinstelle beim zuständigen Straßenverkehrsamt weiter. Beachten Sie, dass dies nicht nur für den Fall des Cannabiskonsums am Steuer gilt. Auch wenn Sie außerhalb des Fahrzeugs in Besitz von Cannabis erwischt werden, wird die Information weitergeleitet. Cannabis hat dann zur Folge, dass Ihre Eignung für das Führen eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich überprüft wird.

Die Führerscheinstelle kann 3 verschiedene Überprüfungsmaßnahmen anordnen:

  1. Drogen-Screening

Screenings haben zur Folge, dass ein Drogentest mit Ihnen durchgeführt wird. Diese Screenings werden kurzfristig angeordnet, um den Überraschungseffekt nutzen zu können. Screenings können auch mehrmals erfolgen.

  1. Ärztliches Gutachten

Ein Facharzt untersucht Sie und wird ein Drogenscreening über einen längeren Zeitraum auf Anordnung der Führerscheinstelle durchführen. Sollten die Begutachtung und die Screenings negativ sein, dann müssen Sie mit der Anordnung einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) rechnen.

  1. MPU

Die MPU besteht aus:

  • Medizinischen Untersuchungen inklusive Drogenscreening
  • Reaktionstest an einem Computer
  • Psychologisches Gespräch

Beachten Sie, dass Sie in jedem Fall einen „Abstinenznachweis“ brauchen, um überhaupt mit einer MPU beginnen zu können.

Es wurden bei der Drogenfahrt Ausfallerscheinungen festgestellt. Wie werde ich bestraft?

Die Fahrt unter Einfluss von Cannabis ist danach eine Straftat nach § 315c bzw. 316 Strafgesetzbuch (StGB).

  • Geldstrafe bis 360 Tagessätze
  • Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
  • Fahrverbot

Unabhängig davon wird es zu einer Überprüfung Ihrer Kraftfahreignung durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde kommen. Dies geht in der Regel mit der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Anordnung einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) einher.

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