Kanzlei Louis und Michaelis verteidigt und betreut seit 2005 bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts.
Wir haben nicht nur das nötige strafrechtliche Fachwissen, sondern haben das IT – know how so dass wir Sie optimal betreuen und beraten können.
Nehmen Sie Kontakt unter info@rechtsanwaeltin-michaelis.de auf, wenn Sie Opfer einer digitalen Erpressung wurden oder Sie mit einem Ermittlungsverfahren / Strafverfahren / Hausdurchsuchung / Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung konfrontiert sind. Wir werden Ihre rechtliche Vertretung anzeigen, Akteneinsicht beantragen und Sie durch das Verfahren leiten.
Digitale Erpressung – was ist das?
Im Bereich der digitalen Erpressung nutzen die Täter Schadsoftware (Malware) – sogenannte Ransomware – um Daten auf Computern zu verschlüsseln, um für die Freischaltung ein Lösegeld zu fordern.
Die Software ist dabei darauf ausgelegt, Virenprogramme und Sicherheitslücken zu umgehen, um dann durch Manipulation den Zugriff auf das System zu sperren. Sie wird dabei häufig über Anhänge und Links in E-Mails, auf Websites und in sozialen Netzwerken verbreitet, die sich beim Herunterladen auf dem Computer verbreiten.
Die dafür benötigte Ransomware kann mittlerweile in einschlägigen Bereichen des Internets erworben werden, sodass für die Durchführung einer digitalen Erpressung keine IT-Fachkenntnisse mehr erforderlich sind.
Die Zahlung des Lösegelds (engl. ransom) soll dann häufig in der Kryptowährung Bitcoin erfolgen. Eine digitale Erpressung kann sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen treffen. Dabei drohen die Täter häufig, dass bei einer Kontaktaufnahme zur Polizei sämtliche Daten gelöscht werden.
Welche Straftaten können im Bereich der digitalen Erpressung begangen werden?
Im Bereich der digitalen Erpressung kommt es häufig zu den Straftatbeständen der Computersabotage nach § 303 b StGB im Zusammenhang mit der Datenveränderung und dem Ausspähen von Daten sowie der Erpressung nach § 253 StGB. Dabei drohen Geldstrafe bis hin zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe.
Dies gilt insbesondere, wenn es sich bei dem Geschädigten um ein Unternehmen oder eine Behörde handelt, die wesentlich auf die Daten angewiesen sind. Bei Herbeiführung eines großen Vermögensverlusts oder gewerbsmäßigem Handeln droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren.
Wie kommt es aufgrund der Nutzung von Ransomware zu einem Ermittlungsverfahren?
Insbesondere in der letzten Zeit geht die Polizei, dabei hauptsächlich spezielle Abteilungen des LKA und BKA, vermehrt gegen Cyberkriminalität vor.
Wenn die Täter professionell vorgehen, ist es oft nicht möglich, die Angriffe zurückzuverfolgen. Da sich mittlerweile auch Täter ohne Fachwissen derartige Software besorgen können, besteht grundsätzlich die Gefahr, dass diese ihre digitalen Spuren (E-Mail-Adresse, IP-Adresse) nicht ausreichend verschleiern und somit zurückverfolgt werden können.
Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, etwaige Bitcoins oder anderweitig erworbenes Vermögen aus der digitalen Erpressung im Wege der Vermögensabschöpfung sicherzustellen. Dabei ist es den Ermittlungsbehörden in der Vergangenheit auch gelungen, an die privaten Schlüssel zum Öffnen von Online-Wallets zu gelangen.
Sollten Sie im Bereich digitaler Erpressung/sonstiger Cyberkriminalität eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten haben, eine Hausdurchsuchung gehabt haben oder eine Anklageschrift durch das Gericht zugestellt bekommen haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit mir in Verbindung. ich übernehme Ihre Strafverteidigung.